Newsletter 10.02.

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  1.  SBU-Ausschuss

Im Ausschuss Betrieb Straßenbau und -unterhaltung des Kreistages wurde gestern (31.01.2024) zum Stand der Beantragung des Planfeststellungsverfahrens der Elbbrücke bei Darchau / Neu Darchau vorgetragen. Die reine Bauwerksplanung mit Plänen, Berechnungen, Nachweisen und Erläuterungen ist fertiggestellt. Im Baustein Landschaft und bei der FFH-Ausnahmeprüfung ist noch Einiges  offen und der Fachbeitrag Wasserrichtlinie liegt noch nicht in Gänze vor, so dass die Liste der Gutachten noch nicht vollständig ist.

Der Ausschuss hat beschlossen, dass der Betrieb Straßenbau und -unterhaltung den Antrag auf Planfeststellung einreicht, sobald alle Unterlagen vorliegen.

Außerdem hat der Ausschuss beschlossen, das Mehrjahresprogramm 2025 -2029 dem Land vorzulegen:

Sowohl die Förderung nach dem Niedersächsischen Gemeinde Verkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) als auch Eigenanteil des Landkreises wird in drei Jahresscheiben abgerufen werden, so dass sich die jährliche Belastung der Haushalte im üblichen Rahmen bewegen wird.

  1. Fusion

Auf Wunsch von Frau Niederhoff stimmte der Vorstand einer Fusion des Fördervereins Brücken bauen e.V. mit der Initiative „Mütter machen mobil“ zu. Damit sind die Brückenbefürworter noch breiter aufgestellt und werden nun die Planungen der Brücke durch die Kreisverwaltung gemeinsam begleiten und ihren Argumenten für die Brücke noch mehr Nachdruck verleihen.

  1. Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2024 werden im Februar von unserer Schatzmeisterin, Beate Wisniewski, eingezogen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Sohst

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1. Aktueller Stand der Finanzplanung

In seiner heutigen Sitzung hat der Ausschuss Betrieb Straßenbau und -unterhaltung (SBU) des Kreistages u.a. über Maßnahmen zum Straßen- und Brückenbau, die nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrs- Finanzierungsgesetz (N-GVFG) gefördert werden sollen, beraten. Das Bauvorhaben Elbbrücke Darchau / Neu Darchau (geplante Umsetzung 2027 – 2029) wurde mit   6 ja-Stimmen, 4 nein-Stimmen und zwei Enthaltungen fortgeschrieben.             (s. Anlage)

2. Auswertung der Stellungnahmen zum Antrag auf Planfeststellung

Der Antrag auf Planfeststellung war am 12. August 2024 ausgelegt worden, bis zum 7. November 2024 konnten Einwendungen und Stellungnahmen an die Planfeststellungsbehörde eingesandt werden. Es wurden 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und 161 Einwendungen von Privaten eingesandt.

Die von der Planfeststellngsbehörde beauftragte Rechtsanwaltskanzlei hat die Auswertung und Kategorisierung abgeschlossen. Die Generalplaner und die EGL haben begonnen, die Erwiderungen zu erarbeiten. Nach ersten Einschätzungen sind keine unüberwindbaren Einwendungen erhoben worden, so dass weder das Gesamtprojekt noch der Zeitplan in Frage gestellt sind.

Gleichwohl wurde mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vereinbart, dass eine ggf. erforderliche Anpassung der Projektkosten im 3. Quartal 2025 erfolgt, wenn im Laufe des Planfeststellungsverfahrens Planungsanpassungen erforderlich werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Sohst


Newsletter 15.12.24

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1. Information der Freien Wähler

Zusammen mit Marko Puls und Marlon Suhrke habe ich am Donnerstag den Kreisvorstand der Freien Wähler über die Elbbrücke, den Stand der Planung und das weitere Vorgehen anhand einer vorbereiteten Mappe informiert. In sachlich freundlicher Atmosphäre gelang es uns unseren Gesprächspartnern viel Rüstzeug für die politische Diskussion im bevordstehenden Wahlkampf zu vermitteln.

2. Entschließungsantrag/ Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landes.

Am 24. Oktober 2024 stellte die AfD einen Entschließungsantrag zur Elbbrücke im Niedersächsischen Landtag (s. Anlage). Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtags (GBD) hat dazu eine Stellungnahme abgegeben (s. Anlage), die unsere 2. Vorsitzende Helga Dreyer zu kritischen Anmerkungen herausgefordert hat (s. Anlage). Offensichtlich ist auch der wissenschaftliche Dienst des Hauses nicht frei von Ideologie mit der bitteren Folge, dass Abgeordnete, die den Sachverhalt nicht kennen, falsch informiert werden.

 

3. Wo ein totes Pferd über die Brücke reitet (Blogjj)

 Hans-Herbert Jenckel hat sich in seinem Blog mal wieder über die Elbbrücke ausgelassen und von angeblich explodierenden Kosten und mangelndem Geld für die Unterhaltung der Brücke gesprochen. Helga Dreyer hat ihm im Blog vehement widersprochen und folgende Fragen zu den Stellungnahmen zur Absicht von Frau Staudte das LROP zu ändern aufgeworfen:

a) sind die Einwendungen (wieviel sind es?) hierzu abgearbeitet worden? Wie ist das Ergebnis, verbleibt es bei der Änderungsabsicht oder wird diese Absicht fallengelassen??
Meiner Kenntnis nach hat bisher kein Einwender eine Antwort erhalten? Warum nicht?
Welche Gründe liegen dieser unüblichen Verzögerung zugrunde? Wann kann mit einer Antwort gerechnet werden?

b) Wann ist mit dem Entwurf des geänderten LROP zu rechnen?

c) Der Landkreis Lüneburg befindet sich im Brücken-Planungsverfahren zeitlich kurz vor dem Planfeststellungsbeschluss. Dieser würde die Änderung zum LROP-Ersatz „Fährkonzept“ ausschließen und das Absichtsverfahren der ML stoppen. Nach den Verwaltungsvorschriften zum ROG und zum NROG für die Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen wäre es aber möglich, eine befristete Untersagung der Fortführung der BrückenPlanung des Landkreises auszusprechen***

(***Das hätte dann allerdings eine sofortige gerichtliche Überprüfung im Eilverfahren zur Folge, was offensichtlich durch die Ministerin nicht erwünscht ist, denn dann würde das Ränkespiel auffliegen).

Dazu schweigt Herr Jenckel.  

4. Frohe Weihnachten

Hier der Weihnachtsmann beim Studium des Planfeststellungsantrags für die Elbbrücke.

Ich wünsche alllen Mitgliedern ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes, gesundes und friedliches Jahr 2025


Newsletter 28.11.

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1. Sitzung des SBU-Ausschusses am 26.11.2024

In der Sitzung des SBU-Ausschusses des Kreistages wurde am Dienstag u.a.
der Wirtschaftsplan des Betriebs Straßenbau und -unterhaltung beschlossen
Für die Elbbrücke sind darin vorgesehen:

2024             2025          2026              2027               2028
900.000 €    100.000 €     880.000 €   13.870.000 €      7.670.000 €

Der Antrag auf Planfeststellung war am 12.8.2024 ausgelegt worden, bis zum 7.11.2024 konnten Einwendungen und Stellungnahmen an die Planfeststellungsbehörde eingesandt werden. Es wurden 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und 161 Einwendungen von Privaten eingesandt

Die Auswertung der Einwendungen und Stellungnahmen durch die von der
Planfeststellungsbehörde beauftragte Rechtsanwaltskanzlei sind noch nicht
abgeschlossen. Parallel dazu wird sich der Betrieb Straßenbau und -unterhaltung (SBU) gemeinsam mit den beauftragten Planern (vorrangig EGL) mit den Stellungnahmen beschäftigen und erforderliche Erwiderungen vorbereiten.

Die Durchführung eines eventuell erforderlichen Deckblattverfarens und der
geänderte Zeitplan sind als Anlage beigefügt.

Die Untersagung und das Betretungsverbot wurden vom Landrat zurückgewiesen.
Dazu sind keine weiteren Einlassungen ergangen.
Falls Betretungen erforderlich werden, wird die Gemmeinde Neu Darchau schriftlich informiert; sie müsste dann ein Eilverfahren vor Gericht anstrengen.
2. Brückengegner

Die Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“ äußert sich immer aggressiver und scheut sich auch nicht vor Fake News und  Polemik. Helga Dreyer hat die Aufsätze analysiert und mit Anmerkungen versehen. Siehe Anlagen.


Newsletter 19.11.

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Mitgliederversammlung

Unsere jährliche Mitgliederversammlung fand am vergangenen Donnerstag im Café von Rautenkranz in Darchau statt. Gut 20 Mitglieder nahmen teil und hörten u.a. den Vortrag von Herrn Frank Steinhoff von der Handwerkskammer Schwerin.


Frank Steinhoff (HwK Schwerin)in der Mitgliederversammlung

m Bereich der Handwerkskammer Schwerin liegen 1502 Hanwerksbetriebe so nah an der Elbe, dass die geplante Elbbrücke für ihre unternehmerische Zukunft Bedeutung hat. Wie Herr Steinhoff erläuterte, werden die mecklenburgischen Handwerker durch die feste Elbquerung auch in Nordost Niedersachsen am Markt konkurrenzfähig, weil keine Fährgebühren und Wartezeiten anfallen. Aber auch der wechselseitige Austausch von Fachkräften wird sich belebend auf das Handwerk auswirken.

Die Schwerpunkte meines Berichts (s.Anlage) waren:

1. Im Zusammenhang mit der vom Landwirtschaftsministerium geplanten Änderung des LROP, in der das Ziel „Brücke als Regionallösung“ durch ein Ziel „Fährkonzept“ ersetzt werden soll, ist  der Versuch, ein solches Fährkonzept zu erarbeiten auf einer Besprechung am 4. 6. 2024 im Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) gescheitert. So bleibt der perfide Griff in die politische Trickkiste, denn wenn der hohle Begriff „Fährkonzept“ vor dem Planfeststellungs-beschluss in das LROP aufgenommen würde, könnte die Elbbrücke nicht gebaut werden, weil die landesplanerische Grundlage fehlte.

2. Die online-petition von Ina Niederhoff war mit 6667 Mitzeichnungen erfolgreich und war deshalb Gegenstand der Sitzungen des Petitionsausschusses des Niedersächsischen Landtages am 22.5. und am 5.6.2024. In der Eingabe und im erläuternden Vortrag im Ausschuss bat Frau Niederhoff den Landtag, die Landesregierung zu veranlassen das „Fährkonzept“ nicht in das LROP aufzunehmen und vielmehr die Raumordnungsgesetze zu beachten. Diese verlangen, gleiche Lebensverhältnisse herzustellen, insbesondere die räumlichen Voraussetzungen für ein integriertes Verkehrssystem zu schaffen. Ein Fährkonzept erfüllt diese Forderung nicht. Die Einsenderin wurde über die Sach- und Rechtslage informiert. Diese Information war ging nicht auf die Bitte der Petentin ein, was wir als Missachtung der 6667 Mitzeichner empfunden haben.

Begleitung zur Anhörung im Petitionsausschuss

3. Nach Beantragung des Planfeststellungsbeschlusses für die Brücke bei Darchau / Neu Darchau durch die Lüneburger Kreisverwaltung am 30.4.2024 untersagte die Landrätin des Landkreises Lüchow-Dannenberg sowie der BM der Gemeinde Neu Darchau die Fortführung der Baumaßnahme, weil eine Ortsumgehung von Neu Darchau und Katemin nicht geplant sei. Damit verstießen beide gegen die Brückenvereinbarung von 2009 in der sich die Unterzeichner verpflichtet hatten, die Realisierung der Elbbrücke und der Ortsumfahrung Neu Darchau nach besten Kräften zu unterstützen. In der Brückenvereinbarung wird ausschließlich von einer Ortsumfahrung von Neu Darchau gesprochen, wie sie auch geplant wird. Landrat Böther hat die Untersagung deshalb zurückgewiesen

4. Zum Stand des Planfeststellungsverfahrens ist festzustellen, dass nach Auswertung der zahlreichen Einwendungen und Stellungnahmen und ihrer Beantwortung ein Erörterungstermin die Anhörungsphase abschließen wird. Ihr folgt das Feststellungsverfahren, das mit der Auslegung des Planfeststellungs-beschlusses endet. Nachdem der Planfeststellungsbeschluss Bestandskraft erlangt hat, folgt die Ausführungsplanung, an deren Ende der Kreistag des Landkreises Lüneburg über den Bau der Elbbrücke beschließen wird.

Die Schatzmeisterin Beate Wisniewski stellte den Kassenbericht vor, der zuvor von den Kassenprüfern geprüft worden war.

Als neue Kassenprüferin wurde Frau Eschment-Fromhage einstimmig gewählt.