Newsletter 16.04.2024

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Anhörung vor dem Petitionsausschuss

Unser Vorstandsmitglied Ina Niederhoff hatte sich mit einer online-petition gegen die seitens der Landesregierung Niedersachsen geplante Änderung des Landesraumordnungs-programms (LROP) gewandt. Die Landesregierung beabsichtigt, das seit 1994 im LROP genannte Ziel „Brücke“ zur Flussquerung bei Darchau / Neu Darchau durch ein „Fährkonzept“ zu ersetzen. Das Anliegen der online-petition hat innerhalb der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist die vorgesehene Mindestzahl von 5000 Mitzeichnungen überschritten. Daher wird Frau Niederhoff durch den Petitionsausschuss in einer mündlichen Sitzung angehört.
Der Petitionsausschuss hat die Anhörung zur Petition festgelegt für
Mittwoch, den 22. Mai 2024 um 11:00 Uhr
Nach der Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden wird Frau Niederhoff Gelegenheit haben, ihr Anliegen in einem Zeitrahmen von 25 Minuten darzulegen, bevor die Mitglieder des Ausschusses Fragen an sie richten.
Darüberhinaus teilt der Petitionsausschuss des Landtages mit, dass für Zuhörerinnen und Zuhörer ein begrenztes Kontingent an Sitzplätzen (ca. 170) zur Verfügung steht. Diese Plätze werden durch die Landtagsverwaltung nach dem „Windhundprinzip“ vergeben. Es wird ein Funktionspostfach zur Verfügung stehen, über das sich die Zuhörerinnen und Zuhörer per E-Mail anmelden können. Nähere Informationen werden zeitnah über die Homepage des Landtages veröffentlicht.

Marko Puls hatte sich in unserer letzten Vorstandssitzung bereiterklärt, einen Sammeltransport für Zuhörerinnen und Zuhörer zu organisieren. Um die Größe des Busses und die Fahrtkosten abschätzen zu können, bitte ich Sie, sich bis zum 3. Mai 2024 per E-Mail mit Namen, Adresse Geburtsdatum und E-Mail-Adresse bei marko.puls (at) web.de und nachrichtlich bei Helga Dreyer(Manfred-dreyer(at)t-online.de) anzumelden.
Herr Puls oder oder Frau Dreyer werden die Anmeldungen gesammelt an das Funktionspostfach des Landtages melden.

Mit einer großen Zahl von Zuhörerinnen und Zuhörern unterstreichen wir nachrücklich unsere Forderung nach einer Elbbrücke und machen deutlich, dass wir hinter dem Anliegen unserer Petentin Ina Niederhoff stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Sohst


Newsletter vom 26. März 2024

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1. Stand der Brückenplanung
Der Betrieb Straßenbau und -unterhaltung des Landkreises Lüneburg sowie das Ingenieurbüro EGL (Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH) erstellen zzt. den Antrag auf Planfeststellung für die Elbbrücke bei Darchau / Neu Darchau.
Der Antrag setzt sich zusammen aus den Bausteinen (Bild s. Anlage):
– Straße (zu 100% fertig)
– Brücke (zu 100% fertig)
– Landschaft (zu 86% fertig – s. Anlage)
– Gutachten (zu 93% fertig)
– FFH-Ausnahmeprüfung (zu 20% fertig – s. Anlage)
Die Prüfung hat ergeben, dass durch das Bauwerk selbst und durch die Bautätigkeit jeweils Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets erfolgen, die nach den Vorgaben der EU als erheblich einzustufen sind. Deshalb ist ein Baustein FFH-Ausnahmeprüfung erforderlich. Auf anliegender Darstellung ist ersichtlich, welche Maßnahmen zum Baustein FFH-Ausnahmeprüfung gehören.
Mit gut geplanten Kohärenzmaßnahmen kann die Gewichtung der „Erheblichkeit“ verringert werden. Deshalb sucht das EGL mit Nachdruck geeignete Flächen für Kohärenzsicherung.
Der Baustein Landschaft besteht aus:
– dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (zu 80% fertig)
– dem ArtenschutzrechtlichenFachbeitrag (zun 80% fertig)
– der FFH-Verträglichkitsprüfung (zu 95% fertig)
– und dem Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (zu 90% fertig)
Jeder dieser Beiträge ist sehr umfangreich und umfasst ca. 200 Seiten ergänzt durch Karten und Pläne.
Nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist ein Projekt unzulässig, wenn es zu einer erheblichen Beeinträchtigung des (Naturschutz-)Gebiets führen kann, es sei denn das Projekt ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig und es besteht keine zumutbare Alternative. (§34 Abs.3 BNatSchG). Für die Argumentation der „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ hat der Landkreis eine Anwaltskanzlei beauftragt.
2. Info-Stand am Aktionstag des CDU Stadtverbands Lüneburg

Beim Aktionstag des CDU Stadtverbands Lüneburg am 9. März 2024 hatten wir Gelegenheit, den Stand der Brückenplanung zu präsentieren.
3. Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP)
In der jüngsten Ausgabe des Elbe-Göhrde-Magazins habe ich mich ausführlich zur Absicht der Niedersächsischen Landesregierung, das Landesraumordnungsprogramm zu ändern, geäußert.(s.Anlage).

Mit freundlichen Grüßen und

Jörg Sohst


Newsletter vom 1. Februar 2024

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  1.  SBU-Ausschuss

Im Ausschuss Betrieb Straßenbau und -unterhaltung des Kreistages wurde gestern (31.01.2024) zum Stand der Beantragung des Planfeststellungsverfahrens der Elbbrücke bei Darchau / Neu Darchau vorgetragen. Die reine Bauwerksplanung mit Plänen, Berechnungen, Nachweisen und Erläuterungen ist fertiggestellt. Im Baustein Landschaft und bei der FFH-Ausnahmeprüfung ist noch Einiges  offen und der Fachbeitrag Wasserrichtlinie liegt noch nicht in Gänze vor, so dass die Liste der Gutachten noch nicht vollständig ist.

Der Ausschuss hat beschlossen, dass der Betrieb Straßenbau und -unterhaltung den Antrag auf Planfeststellung einreicht, sobald alle Unterlagen vorliegen.

Außerdem hat der Ausschuss beschlossen, das Mehrjahresprogramm 2025 -2029 dem Land vorzulegen:

Sowohl die Förderung nach dem Niedersächsischen Gemeinde Verkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) als auch Eigenanteil des Landkreises wird in drei Jahresscheiben abgerufen werden, so dass sich die jährliche Belastung der Haushalte im üblichen Rahmen bewegen wird.

  1. Fusion

Auf Wunsch von Frau Niederhoff stimmte der Vorstand einer Fusion des Fördervereins Brücken bauen e.V. mit der Initiative „Mütter machen mobil“ zu. Damit sind die Brückenbefürworter noch breiter aufgestellt und werden nun die Planungen der Brücke durch die Kreisverwaltung gemeinsam begleiten und ihren Argumenten für die Brücke noch mehr Nachdruck verleihen.

  1. Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2024 werden im Februar von unserer Schatzmeisterin, Beate Wisniewski, eingezogen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Sohst


Newsletter Dezember

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1. Kleine Anfrage an die Landesregierung

Die Ankündigung der Landesregierung, das Landes Raumordnungsprogramm ändern zu wollen, hat Landtagsabgeordnete der Opposition auf den Plan gerufen. Mit einer Kleinen Anfrage zu schriftlichen Beantwortung haben die CDU-Landtagsabgeordneten Anna Bauseneick und Uwe Dorendorf die von der Landesregierung favorisierte Fährlösung hinterfragt  (s. Anlage).

Die Antwort der Landesregierung vom 6.12.2023 liegt nun vor. Besonderes Kopfschütteln hat bei uns im Vorstand die Antwort auf Frage 20 ausgelöst:

20. Inwiefern ist die geplante Zieländerung im LROP mit § 6 Abs. 1 NROG vereinbar, und inwiefern hat sich die Sachlage für einen solchen Änderungsbedarf grundlegend geän�dert?
§ 6 Abs. 1 NROG Satz 1 besagt, dass die Raumordnungspläne bei Bedarf zu ändern sind. Laut Koalitionsvertag (S. 35) favorisiert die Landesregierung ein zukunftsorientiertes Fährkonzept anstatt des Brückenbaus. Da das derzeitige Ziel in Abschnitt 4.1.3 Ziffer 04 des LROP für die Verwirklichung der Flussquerung der Elbe bei Darchau / Neu Darchau eine Brücke festlegt, ist damit der Bedarf für eine Änderung der bisherigen Festlegung gegeben
.

Die Favorisierung einer Fährlösung durch die Koalitionspartner kann doch kein Grund für eine Zieländerung im Sinne des § 6 des NROG sein. An einer sachlichen Begründung für den Änderungsbedarf fehlt es weiterhin.

2. online-Petition

Die Initiative „Mütter machen mobil“ unter der Leitung von unserem Vorstandsmitglied Ina Niederhoff ruft auf zu einer online-petition, die kürzlich von der Landtagsverwaltung akzeptiert und online gestellt worden ist. Mit der Petition will die Initiative erreichen, das bisher genannte Ziel im Landesraumordnungsprogramm (LROP)  Abschnitt 4.1.3 Ziel 04 nicht zu ändern, sodass es im LROP bei der Brückenlösung zur Flussquerung der Elbe bei Darchau/ Neu Darchau bleibt.

Bitte zeichnen Sie die Petition mit, indem Sie nachstehenden Link anklicken

https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=98

Die Petition ist ein wichtiger Beitrag zu unserem Bemühen, die Aufnahme einer Fährlösung ins LROP zu verhindern, weil damit eine Fortsetzung der Brückenplanung nicht zulässig wäre.

3. Umweltverträglichkeitsprüfung

In meinem Newsletter vom 7. Januar 2023 hatte ich über die Umweltverträglichkeitsprüfungen durch das Planungsbüro Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH (EGL) berichtet. In der Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses vom 29.11.2023 hat Frau Dipl.Ing Ute Johannes erneut zum Landespflegerischen Begleitplan vorgetragen. Darüber werde ich im nächsten Newsletter berichten.

Der Betriebsleiter Straßenbau und -unterhaltung, Herr Seegers, erörterte, dass die Wasserrahmenrichtlinie noch nicht vorliege und  deshalb der Antrag auf Planfeststellung in diesem Jahr nicht mehr gestellt werden könne. Ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) zum Flächenerwerb liege jedoch unterschriftsreif vor.

Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für eine

besinnliche Adventszeit

  1. Vorsitzender des Fördervereins Brücken bauen e.V.


Newsletter vom 23.11.2023

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1. Frage des Abgeordneten Dorendorf Im Niedersächsischen Landtag gibt es seit über 60 Jahren zur Unterstützung der Ausschüsse, der Fraktionen und der Abgeordneten einen „Gesetzgebungs-und Beratungsdienst“ (GBD). Der GBD arbeitet weisungsunabhängig und parteipolitisch neutral nach Richtlinien, die der Landtag im Jahr 1957 erlassen und seitdem nicht mehr verändert hat. Ausschließlich Juristinnen und Juristen mit der Befähigung zum Richteramt … können im renommierten GBD arbeiten. Diesen Dienst hat der Abgeordnete Uwe Dorendorf (CDU) nun zur beabsichtigten Änderung des Landes­ Raumordnungsprogramms (LROP) befragt. Nachdem er dargelegt hat, dass die Brücke seit 1994 im LROP verankert ist und bei den regelmäßigen Überprüfungen des LROP bis 2022 unangetastet geblieben ist, schreibt er:

„Ich kann nicht erkennen,

a) dass das bisher genannte Ziel einer festen Elbquerung mit einer Brücke nicht mehr die aktuell gültigen Vorschriften über die Planaufstellung erfüllen würde
b) sich die Sachlage, die der ursprünglichen Zielfestlegung zugrunde lag, grundlegend geändert haben sollte.

und fragt den GBD schließlich: Entspricht das beschriebene Vorhaben der Landesregierung zur geplanten Ziel-Änderung im LROP den
anzuwendenden Vorschriften des NROG bzw. ROG? (Niedersächsisches Raum-Ordnungs-Gesetz) Wird die verfassungsrechtlich geschützte Planungsautonomie der Kommunen missachtet, wenn die
Landesregierung durch Zielnennung im LROP ein „Konzept“ aufoktroyiert, an dem zwei verschiedene
Kommunen / Kommunalverbände beteiligt sind? Wir begrüßen dieses Vorgehen, weil wir hoffen, dass die Landesregierung die Rechtswidrigkeit ihres Vorhabens erkennt und das LROP im Punkt Elbquerung bei Darchau / Neu Darchau nicht ändert.

2.Sitzung des Ausschusses Betrieb Straßenbau und -unterhaltung des Landkreises

Am 29.11.2023 um 15:00 Uhr findet die nächste Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses im Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Raiffeisenstraße 7, 21379 Scharnebeck statt. Die Tagesordnung sowie die Vorlage zum Tagesordnungspunkt Ö 6 sind als Anlage beigefügt.