Aktuelles zur Elbbrücke

Wie wird die Elbbrücke Darchau/Neu Darchau aussehen? Wo führen die Zufahrtsstraßen entlang? Wie ist der aktuelle Stand der Planung und was sind die nächsten Schritte? Auf dieser Seite informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen.

Planfeststellungsantrag gestellt

Am 30. April 2024 hat der Betrieb für Straßenbau und -unterhaltung des Landkreises Lüneburg den Antrag auf  Planfeststellung
(Bauantrag) auf 8 dicken Aktenordnern bei der Genehmigungsbehörde gestellt. Damit ist ein wesentlicher Meilenstein auf dem Weg
zur Elbbrücke erreicht.

Download der Präsentation

Untersagung/Betretungsverbot

Die Landrätin des Landkreises Lüchow-Danneberg hatte dem Landkreis Lüneburg im Juni 2024
schriftlich  untersagt, die Baumaßnahme fortzuführen mit der Begründung, die Brückenvereinbarung
von 2009 (s. Download) sei hinsichtlich der Ortsumgehung von Neu Darchau nicht beachtet worden.
Der Gemeinderat von Neu Darchau beschloss zudem ein Betretungsverbot der gemeindeigenen Flächen für
Planer des Brückenvorhabens. Die Stellungnahme des Landrats des Landkreises Lüneburg hierzu entnehmen
Sie bitte dem Newsletter vom 23.07.2024 unter „Aktuelles“.
Wir meinen zur Untersagung:
Bei genauerer Betrachtung der Brückenvereinbarung von 2009 erkennt man, dass zwei Baumaßnahmen
vorgesehen sind, nämlich das eigentliche Brückenbauwerk und die Ortsumfahrung Neu Darchau. Nur die
Fortführung der Ortsumfahrung könnte nach §3 Nr.3 Satz 3 untersagt werden, wenn sie nicht vertragskonform
geplant wäre, nicht aber die des Brückenbauwerks. Die Planungen sehen jedoch eine Ortsumfahrung von
Neu Darchau vor, sodass aus unserer Sicht eine Untersagung unzulässig ist.
Eine detaillierte Analyse der Brückenvereinbarung  finden Sie im
Downloadbereich unter „Untersagung/Betretungsverbot“.
Wir meinen zum Betretungsverbot:
  Die Gemeinde Neu Darchau ist nicht berechtigt, ein Betretungsverbot in dem Brückenvorhaben auszusprechen,
weil sie nach dem Niedersächsischen Straßengesetz zur Duldung verpflichtet ist!
Eine sorgfältige Analyse auch der hierzu erfolgten Rechtsprechung finden Sie im Downloadbereich
unter „Untersagung/Betretungsverbot“.

Download Check-UpsVermerk der Verwaltung Lüchow-Dannenbergsmcg Brücke vom 13.07.2024

Planungsgrundlagen

Nach einem Abstimmungsgespräch mit dem Niedersächsischen Wirtschaftsminister und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ( NLStBV) zu den Voraussetzungen gelten folgende Planungsgrundlagen:

  • Vorhaben muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant werden,
  • Berücksichtigung der innerhalb der NLStBV anzuwendenden technischen Regelwerke.
  • Den Verkehrsbedürfnissen angepasste Dimensionierung und Ausstattung des Bauwerks.
  • Kosten-Nutzen-Verhältnis muss nicht berechnet werden, da es sich um eine Kreisstraße handelt.

Als weitere Planungsgrundlage gelten:

  • Für die Planungsleistungen sind Kosten i. H. v. ca. 2,4 Mio. Euro kalkuliert worden => Veranschlagung im Wirtschaftsplan 2020 des Betriebes Straßenbau- und Unterhaltung des LK Lüneburg inkl. Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre
  • Antrag auf Aufnahme des Projekts in das Mehrjahresprogramm ( MJP) und einer 75%-Förderung, wie vom Ministerpräsident Wulff am 04.12.2008 zugesichert.
  • Die Aufnahme des Projekts in das Mehrjahresprogramm des Landes Niedersachsen ist inzwischen erfolgt.
  • Gesamtkostenschätzung für die Antragsstellung 2020: 67,24 Mio. Euro. Diese basiert auf einer Baukostenannahme aus dem Jahr 2015 unter Berücksichtigung eines Preisanstiegs von 17,5% (Entwicklung Preisindex für Bauleistungen).
  • Eine realistische Kostenschätzung ist jedoch erst im Rahmen einer konkreten Entwurfsbearbeitung mit Massen- und Kostenberechnungen, detaillierter Montageplanungen und Baugrunduntersuchungen möglich
  • Beilegung des anhängigen Rechtsstreits zwischen dem Landkreis Lüneburg und dem Land Niedersachsen auf Zahlung der restlichen Planungsmittel aus der seinerzeitigen Förderzusage des Landes in Höhe von ca. 730.000,-; Nds. Wirtschaftsminister sagt Bewilligung zu
  • Darüber hinaus stellt der Nds. Wirtschaftsminister 6,0 Mio. Euro in vier Raten als zusätzliche Förderung aus dem sogenannten „Landesstraßenbauplafond“ in Aussicht
  • Bestätigung bei Besuch des Wirtschaftsministers in Darchau am 26.08.2021.