Aktuelles zur Elbbrücke

Wie wird die Elbbrücke Darchau/Neu Darchau aussehen? Wo führen die Zufahrtsstraßen entlang? Wie ist der aktuelle Stand der Planung und was sind die nächsten Schritte? Auf dieser Seite informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen.

Fortschritt bei der Brückenplanung

Nachdem der Kreistag 2018 beschlossen hatte, das Planfeststellungsverfahren für die Elbbrücke fortzusetzen, wurde die Ingenieurgemeinschaft LAP/GRASSL mit der Vorbereitung des Planfeststellungsbeschlusses beauftragt.
Sie stellt die notwendigen Unterlagen zusammen und wird den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss im Sommer 2023 stellen Zu den Unterlagen gehören:

 Verkehrsanlagenplanung

  •        Umweltgutachten (3)
  •        Verkehrsgutachten
  •        Schallgutachten
  •        Baugrunduntersuchung und Gutachten
  •        Erstellung der Planungsunterlagen

Hier einige Auszüge aus der Verkehrsanlagenplanung:

Die Verkehrsanlagenplanung (Variante 1) sieht vor:

Bei der Variante 2 erfolgt der Anschluss an den Knotenpunkt L231/L232 (Kateminer Elbuferstraße) in Höhe des Bäckerweges. Sie wird von den Planungsbüros bevorzugt.

Für die eigentliche Strombrücke wird eine Stabbogenbrücke mit einer Hauptspannweite von 240 m und einem Bogenstich von 35 m vorgeschlagen.

Umwelt-Verträglichkeitsprüfung

"Auch wenn die Brücke in Betrieb ist, „könnten geschützte Tiere und Pflanzen in der Region an der Elbe weiterhin gut überleben“ urteilte Dipl.-Ing. Ute Johannes von der Gesellschaft Entwicklung und Gestaltung von Landschaft (EGL) im Betriebs- und Straßenbauausschuss des Landkreises Lüneburg bei der Vorstellung der FFH-Verträglichkeitsprüfung. Dies ist der zweite Teil des Umweltgutachtens, das dem Antrag auf Planfeststellung zur Elbbrücke Darchau / Neu Darchau beizufügen ist. „Auf die Rastgebiete der Zugvögel wirkt sich die Brücke etwa auf 0,15 % der Rastflächen des EU-Vogelschutzgebietes aus, so dass noch genügend Platz für Gastvögel wie Blässgans und Graugans bleibt. Der Kiebitz würde sich zum Brüten Reviere mit genügend Abstand zur Brücke suchen“. So die Bewertung der Diplombiologin über die betriebsbedingten Auswirkungen der Brücke auf die Vogelwelt. Weder der Bau selber, noch die Nutzung beeinträchtigen die Umwelt mehr, als die EU Vorgaben zulassen.
Ein weiteres Gutachten über die Umweltbelastung beim Bau der Brücke steht noch aus."

Verkehrsgutachten

Anfang des Jahres 2023 folgte die Vorstellung des Verkehrsgutachtens durch Vertreter der Gesellschaft für Verkehrsberatung und Systemplanung mbH (GVS). Zunächst hatten die Verkehrsplaner die durchschnittliche Verkehrsstärke für die Elbfähre Darchau – Neu Darchau mit 700 Kraftfahrzeugen pro Tag ermittelt. Auf dieser Basis wurde für die Prognose das Straßennetzmodell des Jahres 2021 auf das Jahr 2030 fortgeschrieben. Danach ist für den elbquerenden Fährverkehr ein leichter Rückgang von 100 Kraftfahrzeugen zu vermerken. Für eine Prognose für das Jahr 2030 wurde die Fähre durch eine Brücke ersetzt. Die Maßnahme führt zu einer starken Zunahme der elbquerenden Verkehre im Raum Neu Darchau. Auf der Brücke stellt sich eine Verkehrsstärke von 2.530 Kraftfahrzeugen pro Tag ein, was gegenüber der Fährverbindung eine Zunahme von etwa 1.900 Fahrzeugen bedeutet. Die Ziele jenseits der Elbe gewinnen durch die Brücke an Bedeutung. Dies lässt positive regionalwirtschaftliche Effekte erwarten. Verkehrsteilnehmer fahren vermehrt Ziele jenseits der Elbe an. Vor allem die Verkehrsbeziehungen zwischen der Gemeinde Amt Neuhaus und nahegelegenen Orten westlich der Elbe wie Bleckede oder Dahlenburg, zum Teil aber auch zu weiter entfernten Zielen wie dem Oberzentrum Lüneburg werden gestärkt. In bestimmten Bereichen kommt es auch zu einer Änderung der Routenwahl. In Summe weichen etwa 930 Kraftfahrzeuge pro Tag von den umliegenden Elbquerungen bei Lauenburg, Bleckede und Dömitz auf die Elbbrücke bei Neu Darchau aus.

Planungsstand

Die Niedersächsische Behörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat dem Wirtschaftsministerium Anfang Juli 2023 vorgeschlagen, den Neubau der Elbbrüke bei Darchau / Neu Darchau in das Mehrjahresprogramm 2024 - 2028 aufzunehmen und mit 75% der zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Der Bau ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Damit ist seitens der Verwaltung wieder ein Meilenstein bei der Brückenplanung erreicht.

Planungsgrundlagen

Nach einem Abstimmungsgespräch mit dem Niedersächsischen Wirtschaftsminister und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ( NLStBV) zu den Voraussetzungen gelten folgende Planungsgrundlagen:

  • Vorhaben muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant werden,
  • Berücksichtigung der innerhalb der NLStBV anzuwendenden technischen Regelwerke.
  • Den Verkehrsbedürfnissen angepasste Dimensionierung und Ausstattung des Bauwerks.
  • Kosten-Nutzen-Verhältnis muss nicht berechnet werden, da es sich um eine Kreisstraße handelt.

Als weitere Planungsgrundlage gelten:

  • Für die Planungsleistungen sind Kosten i. H. v. ca. 2,4 Mio. Euro kalkuliert worden => Veranschlagung im Wirtschaftsplan 2020 des Betriebes Straßenbau- und Unterhaltung des LK Lüneburg inkl. Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre
  • Antrag auf Aufnahme des Projekts in das Mehrjahresprogramm ( MJP) und einer 75%-Förderung, wie vom Ministerpräsident Wulff am 04.12.2008 zugesichert.
  • Die Aufnahme des Projekts in das Mehrjahresprogramm des Landes Niedersachsen ist inzwischen erfolgt.
  • Gesamtkostenschätzung für die Antragsstellung 2020: 67,24 Mio. Euro. Diese basiert auf einer Baukostenannahme aus dem Jahr 2015 unter Berücksichtigung eines Preisanstiegs von 17,5% (Entwicklung Preisindex für Bauleistungen).
  • Eine realistische Kostenschätzung ist jedoch erst im Rahmen einer konkreten Entwurfsbearbeitung mit Massen- und Kostenberechnungen, detaillierter Montageplanungen und Baugrunduntersuchungen möglich
  • Beilegung des anhängigen Rechtsstreits zwischen dem Landkreis Lüneburg und dem Land Niedersachsen auf Zahlung der restlichen Planungsmittel aus der seinerzeitigen Förderzusage des Landes in Höhe von ca. 730.000,-; Nds. Wirtschaftsminister sagt Bewilligung zu
  • Darüber hinaus stellt der Nds. Wirtschaftsminister 6,0 Mio. Euro in vier Raten als zusätzliche Förderung aus dem sogenannten „Landesstraßenbauplafond“ in Aussicht
  • Bestätigung bei Besuch des Wirtschaftsministers in Darchau am 26.08.2021.