Aktuelles zur Elbbrücke
Wie wird die Elbbrücke Darchau/Neu Darchau aussehen? Wo führen die Zufahrtsstraßen entlang? Wie ist der aktuelle Stand der Planung und was sind die nächsten Schritte? Auf dieser Seite informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen.
Planfeststellungsantrag gestellt
Am 30. April 2024 hat der Betrieb für Straßenbau und -unterhaltung des Landkreises Lüneburg den Antrag auf Planfeststellung
(Bauantrag) auf 8 dicken Aktenordnern bei der Genehmigungsbehörde gestellt. Damit ist ein wesentlicher Meilenstein auf dem Weg
zur Elbbrücke erreicht.
Untersagung/Betretungsverbot
Verträge müssen eingehalten werden – das gilt auch für die Brückenvereinbarung, die die Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg sowie die Samtgemeinde Elbtalaue und die Gemeinde Neu Darchau am 9. Januar 2009 zur Errichtung einer Elbbrücke bei Darchau / Neu Darchau geschlossen haben. Dort heißt es im § 1 Abs. 3: „Die Parteien verpflichten sich, die Realisierung von Elbbrücke und Ortsumfahrung nach besten Kräften zu fördern.“ Doch nun will man im Landkreis Lüchow-Dannenberg und in der Gemeinde Neu Darchau davon offenbar nichts mehr wissen. Vielmehr haben beide Parteien in gleichlautenden Schreiben im Juni 2024 die Fortführung der Planungen untersagt, weil eine angeblich vereinbarte Ortsumfahrung von Neu Darchau und Katemin nicht geplant sei. Der Lüneburger Landrat Jens Böther wies diese Untersagung zurück, „…denn die Vertragsparteien haben seinerzeit lediglich eine Ortsumfahrung Neu Darchaus, nicht jedoch des Ortsteils Katemin vereinbart.“ Der Ortsteil Katemin ist ein geografisch abgegrenzter und mit eigenem Namen versehener Siedlungsbereich der zum Gemeindegebiet Neu Darchau gehört, aber vom Begriff „Ortsumfahrung Neu Darchau“ nicht eingeschlossen wird. Darauf hatte bereits ein Experte der Kreisverwaltung L.-D. in seinem Vermerk vom 13.Juli 2023 verwiesen.
Der Gemeinderat von Neu Darchau setzte noch einen drauf, indem er ein Betretungsverbot der gemeindeeigenen Flächen für Planer des Brückenprojekts aussprach, obwohl das Verwaltungsgericht Lüneburg auf einen entsprechende Eilantrag der Gemeinde Neu Darchau bereits 2020 festgestellt hatte, dass das Betreten von Flächen zum Zwecke der Brückenplanung geduldet werden müsse und dabei auch auf § 37b Abs.1 des Niedersächsischen Straßengesetzes verwiesen. Die Beschwerde dagegen war am 2021 vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg abgewiesen worden.
Dass beide Vertragsparteien wider besseren Wissens die Fortführung der Brückenplanungen untersagen bzw. ein Betretungsverbot aussprechen lässt vermuten, dass sie den Brückengegnern Aktionismus vorgaukeln oder gar die Fortführung der Brückenplanung verzögern wollen, um die Baukosten weiter in die Höhe zu treiben und schließlich den allein entscheidenden Kreistag des Landkreises Lüneburg zu einem Verzicht auf den Brückenbau zu veranlassen.
Planungsgrundlagen
Nach einem Abstimmungsgespräch mit dem Niedersächsischen Wirtschaftsminister und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ( NLStBV) zu den Voraussetzungen gelten folgende Planungsgrundlagen:
- Vorhaben muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant werden,
- Berücksichtigung der innerhalb der NLStBV anzuwendenden technischen Regelwerke.
- Den Verkehrsbedürfnissen angepasste Dimensionierung und Ausstattung des Bauwerks.
- Kosten-Nutzen-Verhältnis muss nicht berechnet werden, da es sich um eine Kreisstraße handelt.
Als weitere Planungsgrundlage gelten:
- Für die Planungsleistungen sind Kosten i. H. v. ca. 2,4 Mio. Euro kalkuliert worden => Veranschlagung im Wirtschaftsplan 2020 des Betriebes Straßenbau- und Unterhaltung des LK Lüneburg inkl. Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre
- Antrag auf Aufnahme des Projekts in das Mehrjahresprogramm ( MJP) und einer 75%-Förderung, wie vom Ministerpräsident Wulff am 04.12.2008 zugesichert.
- Die Aufnahme des Projekts in das Mehrjahresprogramm des Landes Niedersachsen ist inzwischen erfolgt.
- Gesamtkostenschätzung für die Antragsstellung 2020: 67,24 Mio. Euro. Diese basiert auf einer Baukostenannahme aus dem Jahr 2015 unter Berücksichtigung eines Preisanstiegs von 17,5% (Entwicklung Preisindex für Bauleistungen).
- Eine realistische Kostenschätzung ist jedoch erst im Rahmen einer konkreten Entwurfsbearbeitung mit Massen- und Kostenberechnungen, detaillierter Montageplanungen und Baugrunduntersuchungen möglich
- Beilegung des anhängigen Rechtsstreits zwischen dem Landkreis Lüneburg und dem Land Niedersachsen auf Zahlung der restlichen Planungsmittel aus der seinerzeitigen Förderzusage des Landes in Höhe von ca. 730.000,-; Nds. Wirtschaftsminister sagt Bewilligung zu
- Darüber hinaus stellt der Nds. Wirtschaftsminister 6,0 Mio. Euro in vier Raten als zusätzliche Förderung aus dem sogenannten „Landesstraßenbauplafond“ in Aussicht
- Bestätigung bei Besuch des Wirtschaftsministers in Darchau am 26.08.2021.