Häufige Fragen zur Elbbrücke Darchau/Neu Darchau

Der Bau einer Brücke über die Elbe will gut geplant sein. Dabei gibt es vielerlei Fragen zu berücksichtigen. Einige der häufigsten Fragen, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen, haben wir hier für Sie aufgeführt.

Sie haben selbst eine gezielte Frage zur Elbbrücke Darchau/Neu Darchau? Wir sind für Sie da! Schreiben Sie uns jederzeit.

Nach aktuellen Schätzungen- inkl. einkalkulierter, absehbarer Preissteigerungen – kostet der Bau der Brücke 94,78 Mio. €, ihr jährlicher Unterhalt schlägt natürlich auch zu Buche. Im Gegenzuge entfallen aber die Subventionen des Landkreises für die Nutzer der Fähre in Neu Darchau.

Der Bau der Elbbrücke leistet mehrere nachhaltige Beiträge zum Klimaschutz. 1.) verbesserter ÖPNV. Durch die Brücke können Busverbindungen vom Landkreis Lüneburg ins Amt Neuhaus entstehen. Gleichzeitig wird der nächstgelegene Bahnhof in Brahlstorf z. B. für Hamburg-Pendler leichter zu erreichen sein. 2.) Umwegfahrten werden vermieden. Wer nachts über die Elbe will, muss bisher den Umweg über die Brücke bei Lauenburg oder bei Dömitz fahren. Gleiches gilt bei Fährausfällen durch Hoch- und Niedrigwasser, Eisgang oder Wartung. Auch hiesige Land- und Forstwirte können mit ihren schweren Gespannen die Fähre nicht nutzen. Durch diese Umwegfahrten entstehen Emissionen, die vermieden werden, wenn die Brücke da ist.

Wird die Elbbrücke Darchau/Neu Darchau gebaut, wird die dort betriebene Fähre Tanja überflüssig. Zumindest die direkt mit der Fähre verbundenen Arbeitsplätze würden zunächst wegfallen. Da die Gemeinde Neu Darchau Betreiber der Fähre ist und an der Fähre verdient, würden ihr diese Einnahmen zunächst fehlen. Die Gemeinde hat also ein nachvollziehbares Interesse daran, dass diese Verluste kompensiert werden. Gleichzeitig ist man sich in der Gemeinde und auch im Gemeinderat der Tatsache bewusst, dass die feste Elbquerung – anders als die Fähre – von überregionaler Bedeutung ist und auch für die Entwicklung Neu Darchaus, Katemins & Co. weitaus mehr Vor- als Nachteile bringt.

Die Elbbrücke und ihre Zufahrtsstraßen verlaufen nicht durch ein Naturschutzgebiet.

Darchau, Neu Darchau und Katemin liegen im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue. So ein Biosphärenreservat berücksichtigt im Einklang mit dem Naturschutz auch den Erhalt von Kulturlandschaft und die Belange der Menschen, die in ihm leben und arbeiten. Dafür besteht es aus den Zonen A, B und C.

 

Der Gebietsteil C entspricht dem Status eines Naturschutzgebiets. Im vom Bau berührten Areal gehören nur die durch die Brücke überspannten Buhnenköpfe zu diesem Gebietsteil. Die geplanten Trassen der anbindenden Straßen führen zu etwa 95 % durch Gebietsteil A, also dem sonstigen durch menschlichen Einfluss geprägten Bereich, der dem Leben und Arbeiten der Menschen dient (zurzeit Ackerland), restlich durch Gebietsteil B (vorwiegend nutzungsgeprägte Kulturlandschaft, vergleichbar mit einem Landschaftsschutzgebiet).

Schon seit Ende des 17. Jahrhunderts gehörte das Amt Neuhaus zu Hannover bzw. dem gleichnamigen Königreich, also den Vorgängern des späteren Bundeslands Niedersachsen. Von 1885 bis 1932 gehörte das Gebiet zum Kreis Bleckede, ab dann bis 1945 zum Landkreis Lüneburg. Erst in Folge des Zweiten Weltkriegs und der erzwungenen Teilung Deutschlands wurde die einst verbindende Elbe zum Grenzfluss. Zunächst war das Amt Neuhaus als Teil des Landkreises Lüneburg britisch besetzt. Da die Briten aber Versorgungsschwierigkeiten des rechtselbischen Teils erwarteten, traten sie ihn an die Sowjets ab. Ironie des Schicksals: Hätte es damals in diesem Gebiet schon eine Elbbrücke gegeben, wäre es wohl nicht zu dieser Gebietsabtretung an die spätere DDR gekommen.

1993, nach der Deutschen Wiedervereinigung, stimmten die Gemeindevertretungen der acht Gemeinden und drei Ortsteile im Umgliederungsgebiet nach der 48-jährigen „Zwangspause“ für die Rückgliederung in den Landkreis Lüneburg und ins Land Niedersachsen. So, wie auch der rechtselbische Ortsteil Bleckede-Wendischthun in die Stadt Bleckede und damit in den Landkreis Lüneburg wiedereingegliedert wurde, wurden auch die Orte Neuhaus, Sumte, Tripkau & Co. als neu gegründetes Amt Neuhaus wieder niedersächsisch.

Das Amt Neuhaus ist also ebenso Niedersachsen und gehört ebenso zu Lüneburg wie Amelinghausen, Dahlenburg oder Lüneburg selbst. Dies entspricht nicht nur dem Votum der Bürgerinnen und Bürger des Amtes Neuhaus, sondern auch dem Wunsch der Niedersachsen links der Elbe, die sich über die Deutsche Einheit noch immer freuen können. Zwar meinen manche Brückengegner leider, dass „die da drüben“ doch besser „drüben“ bleiben sollten – aber mit den Ansichten solcher Leute wollen wir Ihre und unsere Zeit nicht weiter verschwenden. Außerdem wird die Elbbrücke nicht nur für die Menschen im Amt Neuhaus gebaut. Sondern für uns alle, in einem Landkreis Lüneburg ohne Schranken und mit Lebensqualität für jeden. Und das ist es, was die Elbbrücke Darchau/Neu Darchau zu einer Brücke der Einheit macht.

Durch die jederzeit mögliche Mobilität und Freizügigkeit profitieren die Menschen beiderseits der Elbe gleichermaßen. So, wie die Elbbrücke einen Beitrag zur Bevölkerungsentwicklung im Amt Neuhaus leistet, trägt sie auch zu mehr Lebensqualität in der Gemeinde Neu Darchau und in der ganzen Region bei.

Die feste Elbquerung ermöglicht einen besseren Öffentlichen Personennahverkehr mit festen Busverbindungen. Der Fernbahnhof Brahlstorf (11 km hinter Neuhaus) und damit die Verbindungen nach Hamburg, Schwerin und Berlin werden für Neu Darchauer schneller zu erreichen sein als der Bahnhof Lüneburg. Gleiches gilt für die Einkaufsmöglichkeiten in Neuhaus, das dichter an Neu Darchau liegt als Hitzacker, Dahlenburg oder Bleckede.

Durch die verbesserte Mobilität siedeln sich eher Unternehmen und junge Familien an.  Dadurch entstehen der Gemeinde Steuereinnahmen, die in Neu Darchau wiederum den Erhalt von Kindergarten und Grundschule sichern.

Nicht zuletzt erweitern Unternehmen und Tourismusbetriebe in der Gemeinde Neu Darchau, wie Handwerksbetriebe, Campingplatz und Gastronomien durch die Elbbrücke ihr Einzugsgebiet. Handwerksbetriebe und ihre Mitarbeiter/innen können zu jeder Zeit über die Elbe. Ebenso Reisebusse, die sich bisher ab Lauenburg bzw. Dömitz für eine Elbseite entscheiden mussten.

Fazit: Die Elbbrücke stärkt die Gemeinde Neu Darchau, den Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Landkreis Lüneburg als Teil der Metropolregion Hamburg durch bessere Anbindung und verbesserte Bedingungen für Zuzug und Unternehmensgründungen.

Erste Pläne zum Bau der Elbbrücke an diesem Standort bestanden schon in den 1920er Jahren. Krieg und die Teilung Deutschlands verhinderten den Bau. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 und noch vor der Rückgliederung des Amts Neuhaus 1993 nach Niedersachsen wurden Planungen wiederaufgenommen. Zu den größten Bauhindernissen der jüngsten Vergangenheit zählten Verwaltungsformalien – eine Frage der Zuständigkeit.

Am 28.01.2001 wurde beim Landkreis Lüneburg ein Raumordnungsverfahren mit einer landesplanerischen Feststellung abgeschlossen und der Landkreis beantragte beim Land Niedersachsen, ihm die Zuständigkeit für das Planfeststellungsverfahren insgesamt zu übertragen. Das passierte per Erlass vom 31.10.2003. Die bisherige Landesstraße in Darchau (Landkreis LG) wurde als Kreisstraße herabgestuft, weil einerseits die Bedeutung dieser Straße durch die überwiegend aus Amt Neuhaus stammenden Nutzer dieses zuließ und sich dadurch auch Finanzierungsmöglichkeiten nach dem GVFG ergaben. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg vollzog eine Herabstufung auf der linkselbischen Seite damals jedoch nicht. Zuständig für das Planfeststellungsverfahren auf der linkselbischen Seite wäre daher die Bezirksregierung Lüneburg gewesen, weil die Anbindungsstraße zur geplanten Brücke noch als eine Landesstraße eingestuft war. Durch den Erlass vom 31.10.2003 der Landesregierung wurde aber auch diese Planung an den Landkreis Lüneburg übertragen. Die Bezirksregierung wurde zum 01.01.2005 aufgelöst, so dass die Zuständigkeiten der Landesstraße (Antrags- und Planungsbefugnis) linkselbisch nicht mehr beim Landkreis Lüneburg lagen. Nach Klagen des LK Lüchow-Dannenberg und der Gemeinde Neu-Darchau, (weil die Anbindungsstraße über die Hauptstraße in Neu Darchau über gemeindeeigenes Areal führen sollte), stellte das VG Lüneburg am 22.03.2006  fest, dass der Planfeststellungsbeschluss des LK Lbg rechtswidrig sei; das OVG hob den Planfeststellungsbeschluss am 06.06.2007 endgültig auf: der Kreis Lüneburg sei für den Erlass der Planfeststellung auf dem Gebiet des LK Lüchow-Dannenberg nicht zuständig.

Gleichzeitig hielt das Gericht jedoch ausdrücklich fest: „Inhaltlich enthält der Planfeststellungsbeschluss keine Abwägungsmängel, die Einwendungen der Bürger sind fehlerfrei abgewogen worden, auch Alternativen zur Trassenführung sind ordnungsgemäß geprüft worden. Sonst liegen Gründe, die zur Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses führen, nicht vor. Da die Möglichkeit der Heilung des genannten Fehlers besteht, hat das Gericht den Planfeststellungsbeschluss nicht aufgehoben, sondern – lediglich – festgestellt, dass der Beschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar ist.“

Mit der Brückenvereinbarung zwischen den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg sowie der Gemeinde Neu Darchau aus dem Jahr 2009 wurde daraufhin Planungssicherheit geschaffen. Die Brückenvereinbarung finden Sie in unserem Download-Bereich.

Bereits Ende der 1920er Jahre war ein Brückenbau zwischen Darchau und Neu Darchau geplant; der Krieg und die deutsche Teilung verhinderten dieses. Direkt nach der Wiedervereinigung wurde der Gedanke wieder aufgegriffen.

Im Jahr 1992 wurde das Rahmenkonzept „Flusslandschaft Elbe“ für das Biosphärenreservat durch die damalige Niedersächsische Umweltministerin Monika Griefahn (SPD) erstellt.

 

Hier auszugsweise der Text aus dem Rahmenkonzept, der auch den Neubau einer Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau betrifft:

Seite 92 / 93: Folgende größere Bauvorhaben sind im Bereich des Biosphärenreservates geplant bzw. wurden bereits umgesetzt:

  • (…)
  • Neutrassierung der B 188 nördlich von Tangermünde und Bau einer neuen Elbebrücke
  • Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau
  • Ausbau der Elbbrücke Lauenburg
  • (…)

Ziele und Handlungsempfehlungen

Die übergeordnete Zielsetzung einer landschafts- und bedarfsgerechten Verkehrserschließung und Schifffahrt im Biosphärenreservat wird insbesondere durch folgende Handlungsempfehlungen konkretisiert:

– Landschaftsverträglicher Aus- und Neubau von Verkehrstrassen

  • Ausbau von Straßen ist Vorrang vor dem Neubau einzuräumen

  • Bei unvermeidbaren Neubaumaßnahmen (Bedarfsnachweis) Minimierung der Beeinträchtigungen durch

  • Wahl der umweltfreundlichsten/konfliktärmsten Trasse

  • Vermeidung der Beeinträchtigung des aktuellen Überschwemmungsgebietes der Elbe

  • Erhalt großer störungsarmer (unzerschnittener) Räume

  • Bündelung mit vorhandenen Trassen

Genau wegen dieser Vorgaben im Handlungskonzept wurden große Areale bei Neu Darchau dem Gebietsteil A im Biosphärenreservat zugeordnet, damit die Brücke an diesem Standort gebaut werden kann – und nicht anderswo.

Das wüssten wir natürlich auch gern. Bis auf wenige Ausnahmen besteht in der regionalen Politik ein überparteilicher Konsens, dass die Brücke kommen muss. Bedenken zu Umwelt- und Hochwasserschutz sowie zur Verkehrsentwicklung wurden und werden im Rahmen der Planung natürlich berücksichtigt. Die lauteste Gegnerschaft besteht aus einer Bürgerinitiative einiger Streckenanwohner vor allem aus der Gemeinde Neu Darchau links der Elbe, die dabei zuweilen widersprüchlich argumentiert. Auf der einen Seite behaupten sie, die Brücke solle „nur für ein paar Hundert Pendler aus dem Amt Neuhaus“ gebaut werden (als wenn deren Belange weniger wert wären als die ihren, und als wenn Neu Darchau nicht von der Brücke profitieren würde. Das tut es aber, siehe oben). Auf der anderen Seite schüren sie die Angst vor „Autobahngefühlen“ in der Gemeinde Neu Darchau. Eine Befürchtung, die sich mit Fakten leicht widerlegen lässt. Erstens ist durch die neue Streckenführung zur Brücke statt zur Fähre weniger Verkehr über die Hauptstraße in den Ortschaften Katemin und Neu Darchau zu erwarten. Auch ist nicht mit einem Anstieg des Schwerlastverkehrs durch sog. Mautflüchtige zu rechnen, da die Region kaum Unternehmen mit entsprechendem Fuhrpark aufweist und der Zeitverlust bei Lkw-Fahrten über die ländliche Region aus größeren Entfernungen zu groß wäre.

Auch andere Gegenargumente des genannten Vereins sind eher emotionaler Natur, stützen sich auf Halbwissen oder entsprechen zu 88,5 %* überhaupt nicht der Wahrheit.

*Quelle: Die groß plakatierte Lüge des Vereins, dass 88,5 % der Bürger/innen der Gemeinde Neu Darchau gegen den Bau der Brücke seien. In der Bürgerbefragung, auf die sich diese Aussage stützt, ging es aber nur um die Trassenführung und nicht um die Brücke an sich.