Newsletter 10.09.24
simonre
Brückenfest 2024
Auch in diesem Jahr findet das traditionelle Brückenfest am Tag der Deutschen Einheit von 10:30 Uhr – 17:00 Uhr auf der Wiese am Fähranleger Darchau statt.
Auch in diesem Jahr treffen Menschen beiderseits der Elbe in einem gastlichen Umfeld aufeinander, lernen sich kennen und genießen das launige Gespräch. Das vielfältige Angebot an Speisen und Getränken vorwiegend aus der Region, die Informationsstände und die Live-Musik auf der Bühne, die Tanz- und Gesangseinlagen sowie die sportlichen Darbietungen laden ein zu Unterhaltung und Geselligkeit auf diesem einmaligen Fest an der ehemaligen Grenze.
Der Förderverein Brücken bauen e.V. hat sich wieder intensiv auf das Brückenfest vorbereitet, hat einen neuen robusten Pavillon beschafft und wird darin auf vier Roll ups über die Gründe für die Brücke, über den Abschluss der Planungen für die Brücke und den Antrag auf Planfeststellung sowie über den weiteren Verfahrensweg informieren.
Auf einer Plakatwand werden das Ergebnis der online-petition, die Finanzierung der Brücke, der Umgang mit Untersagung und Betretungsverbot und die Brückenvereinbarung von 2009 dargestellt. Darüber hinaus werden ein neuer Flyer und nette Kleinigkeiten verteilt.
Besuchen Sie uns beim Brückenfest
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Sohst
Newsletter vom 12.08.2024
simonre
Schritte im Genehmigungsprozess
Wie bereits im letzten Newsletter mitgeteilt, setzt der Landkreis Lüneburg das Planfeststellungsverfahren zur Elbbrücke Darchau / Neu Darchau ungeachtet der Untersagung durch die Landrätin des Landkreises Lüchow-Dannenberg und des Betretungsverbots durch die Gemeinde Neu Darchau fort. Aktuell befinden wir uns in der Anhörungsphase, die heute mit der Bekanntmachung im Amtsblatt die Öffentlichkeitsbeteiligung eröffnet. Die weiteren Bekanntmachungsorte sind: LK Lüneburg, LK Lüchow-Dannenberg, SG Dahlenburg, SG Elbtallaue, Stadt Lübtheen, Stadt Bleckede, Gem. Amt Neuhaus, Gem. Neu Darchau. Im folgenden sind die einzelnen Zeiträume samt der einzelnen Schritte im Anhörungsverfahren zusammengefasst: 12.08.2024 Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt 12.08.2024 – 27.082024 Bekanntmachungszeitraum 27.08.2024 – 26.09.2024 Dauer der Auslegung der Unterlagen 27.08.2024 – 07.11.2024 Abgabe von Stellungnahmen und Einwendungen der TÖBs* und der Privaten Danach folgt die Auswertung der Stellungnahmen, deren Inhalt ein potenzielles Deckblattverfahren** bedingt, deshalb kann der Zeitraum im Moment erst bis zum Abschluss der Beteiligung konkretisiert dargestellt werden. Im Anhang finden Sie ein Schema, das den Genehmigungsprozess und den groben Zeitplan seitens der Planfeststellungsbehörde darstellt. * Träger öffentlicher Belange |
Newsletter vom 23.07.2024
simonre
1. Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg vom 23.07.2024 Elbbrücke bei Darchau und Neu Darchau: Landkreis Lüneburg setzt Planung fort „Wir halten uns an die Vereinbarung, die wir mit unseren kommunalen Partnern an der Elbe getroffen haben“, betont Landrat Jens Böther. Damit weist der Landkreis Lüneburg die jüngst vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Gemeinde Neu Darchau im Gemeinderat beschlossene Untersagung der Planung der Elbquerung zurück und setzt seine Planung zum Bau der Elbbrücke bei Darchau und Neu Darchau fort. „Die Menschen bei uns an der Elbe brauchen eine ganzjährig verlässliche Querung, daran werden wir weiter arbeiten“, so Böther. Im April dieses Jahres hatte der Landkreis Lüneburg den Planfeststellungsantrag für die geplante Elbbrücke bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. Im Juni forderte der Landkreis Lüchow-Dannenberg den Landkreis Lüneburg auf, die Fortführung der Baumaßnahme zu unterlassen. Der Gemeinderat Neu Darchaus beschloss zusätzlich ein Betretungsverbot ihrer gemeindeeigenen Flächen für Planerinnen und Planer des Brückenprojektes. Die Auffassung des Landkreises Lüchow-Dannenberg und des Gemeinderates Neu Darchau: Die Planung der Straßenführung bei Katemin sei nicht der zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und dem Landkreis Lüneburg getroffenen Brückenvereinbarung (s. Anlage) entsprechend. Landrat Böther nimmt dazu Stellung: „In der Brückenvereinbarung haben sich alle beteiligten Parteien auf eine Ortsumfahrung Neu Darchaus geeinigt, nicht jedoch des Ortsteils Katemin. Die beantragte Trassenführung entspricht daher in vollem Umfang den getroffenen Vereinbarungen. Zudem liegt keine Baumaßnahme vor, die untersagt werden könne. Mit dem Bau der Elbbrücke wurde noch nicht begonnen. Das Planfeststellungsverfahren stellt keine Baumaßnahme dar. Der Landkreis Lüneburg wird daher die Planung fortführen und auch die dafür erforderlichen Grundstücke betreten.“ Ein entsprechendes Schreiben wurde dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Gemeinde Neu Darchau als Antwort zugesandt. Hinsichtlich der Erörterung der Begriffe „Ort“ und „Ortsumfahrung“ empfehle ich einen Blick in unsere Homepage unter „Faktenbringer“. 2. Brückenfest Der Förderverein Brücken bauen e.V. hat einen Stand für das traditionelle Brückenfest in Darchau am 3. Oktober 2024 angemeldet. Heute hat die Gemeinde Amt Neuhaus uns einen Kostenbescheid über die Standgebühr übermittelt. Wir werden also mit unserem Stand beim Brückenfest vertreten sein und über den Stand der Planung für die Elbbrücke informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Sohst
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Newsletter 03. Juli
simonre
online-petition
mit unglaublicher Respektlosigkeit gegenüber der Petentin und den 6667 Mitunterzeichnern hat der Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtags die online-petition von Ina Niederhoff abgeschlossen. Der Petitionsausschuss hat verschiedene vorgegebene Arten der Beschlussfassung (s. Anlage). Anstatt die Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, wird die Petentin über die Sach- und Rechtslage informiert (s. Anlage). Diese erfolgt in Form einer Stellungnahme des Landwirtschaftsministeriums, die das Verfahren der LROP-Änderung beschreibt, aber auf die Vorhaltungen in der Petition mit keinem Wort eingeht. In der Petition (die ich zur Erinnerung noch einmal beifüge) wurde Diese Missachtung des Inhalts der Petition sehen wir als bodenlose Unverfrorenheit an und Helga Dreyer hat dies im Blog (s. Anlage) auch öffentlich gemacht. Hier werden Bürgerinnen und Bürger bewusst für dumm verkauft. |
Newsletter 13. Juni
simonre
1. Untersagung Brückenbau
Wie einem Artikel der Elbe-Jeetzel Zeitung vom 5. Juni 2024 zu entnehmen ist, hat die Ländrätin des Kreises Lüchow-Dannenberg dem Kreis Lüneburg den Bau der Elbbrücke untersagt. Sie begründet dieses Vorgehen damit, dass die geplante Trassenführung der Elbbrücke den Ort Neu Darchau nicht umgehe, wie es in der Brückenvereinbarung 2009 vereinbart sei. Die geplante Trassenführung umgeht den Ort Neu Darchau (s. Anlage) und führt im Ort Katemin auf die Kreisstraße. Beide Ortschaften gehören zwar zur Gemeinde Neu Darchau sind aber abgrenzbare, zusammenhängende Siedlungsgebiete mit eigenem Namen. Nähere Erläuterungen hierzu entnehmen Sie bitte unsere Homepage (www.bruecken-bauen-ev.de/Faktenbringer). In dem Vertrag vom Januar 2009 finden sich genau 23 Textstellen, die eine Wir gehen deshalb davon aus, dass die Untersagung aufgehoben wird, ohne die derzeit laufende Prüfung des Planfeststellungsantrags durch die Planfeststellungs-behörde zu verzögern. 2. „Fährkonzept“ Angeregt durch die Landesregierung hat das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg Kommunen, Landkreise und Vertreter des Landes am 4. Juni 2024 zu einem Gespräch über die bessere Abstimmung der Fähren eingeladen. Hierzu hat der Landkreis Lüneburg die anliegende Pressemitteilung herausgegeben. Die derzeit vorhandenen Fährverbindungen in Bleckede und in Neu Darchau werden von den Kommunen betrieben. Die Fähre „Amt Neuhaus“ bei Bleckede betreibt der Landkreis Lüneburg, die Fähre „Tanja“ von Neu Darchau im Landkreis Lüchow-Dannenberg nach Darchau im Landkreis Lüneburg wird von der Gemeinde Neu Darchau betrieben. Die Fährverbindungen einschließlich eines modifizierten Konzepts liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Landes, sondern bei den zuständigen Kommunen. Es bleibt der Verdacht, dass der Ersatz des Begriffs „Brücke“ im geplanten Landes-raumordnungsprogramm durch den Begriff „Fährkonzept“ lediglich dazu dienen soll, dem Brückenbau die Planungsgrundlage zu entziehen und ihn dadurch zu verhindern. |