Newsletter 27. Mai 2024

1. Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Landtages

  Ina Niederhoff hat eine online-petition an den Niedresächsischen Landtag auf den Weg gebracht und wurde von 6667 Mitzeichnern unterstützt. Die Petition richtet sich gegen einen Kabinettsbeschluss der Niedersächsischen Landesregierung, durch den die bereits 1994 als Ziel in das Landes-Raumordnungsprogramm aufgenommene feste Flussquerung bei Darchau / Neu Darchau durch ein Fährkonzept ersetzt werden soll. Bei geänderter Raumplanung könnte der Landkreis Lüneburg keine Fördergelder für die Brücke über das Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetz beantragen, die für das Vorhaben jedoch unabdingbar sind.

Am 22. Mai 2024 fand im Petitionsausschuss in Hannover eine Anhörung zur Petition statt. In der Sitzung hatten wir vom  Förderverein Brücken bauen e.V. (Ina Niederhoff, Helga Dreyer, Marko Puls) die Notwendigkeit einer Brücke schildern und Fragen des Ausschusses beantworten können, um den Abgeordneten zu erlauben, tiefer in die Materie einzusteigen. Nach der Sitzung zeigte sich Ina Niederhoff zufrieden: „Wir waren in erster Linie froh, dass wir unser Anliegen vortragen durften. Das war für uns ein guter Tag.“

Wir hoffen nun von möglichst vielen Abgeordneten des Landtags unterstützt zu werden und so zunächst die Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms hinsichtlich der Flussquerung bei Darchau / Neu Darchau verhindern zu können. In einer der nächsten Sitzungen wird der Petitionsausschuss das Thema diskutieren und über das weitere Vorgehen entscheiden.

Siehe hierzu zwei Presseberichte im Anhang und TV-Berichte.

2. Planfeststellungsantrag im Betriebs- und Straßenbauausschuss des Landkreises 

 Der Antrag auf Planfeststellung (Bauantrag) für den Bau der Elbbrücke bei Darchau /neu Darchau ist am 30. April 2024 bei der Planfeststellungsbehörde des Landkreises Lüneburg gestellt worden. In der Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses des Landkreises am 22. Mai 2024 wurden Art und Umfang der Antragsunterlagen erläutert und ein Ausblick auf das nunmehr laufende Planfeststellungsverfahren gegeben.

Dazu trugen die Planungsbüros und der Landkreis selbst bei. Nach der Festlegung des Trassenverlaufs (s.Anlage) galt es, die Bauplanung abzuschließen (s.Anlage) und schließlich die umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Zwar verursacht die Brücke erhebliche Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet (s.Anlage) aber es können alle betroffenen gesetzlich geschützten Biotope durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden (s. Anlage). Außerdem sind Kohärenzsicherungsmaßnahmen (Maßnahmen, die zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ notwendig sind) vorgesehen (s. Anlage).

Besonderen Aufmerksamkeit verdienen auch die Kostenschätzung und der Finanzierungsplan (s. Anlage). Die Gesamtkosten belaufen sich danach auf 94,7 Mio €. 72,3 Mio € davon werden durch Förderungen und Beiträge Dritter aufgebracht, der Eigenanteil des Landkreises beläuft sich auf 22,5 Mio €. Die Kosten fallen in drei bzw. vier Jahresscheiben an, sodass die jährlichen Haushalte nicht überfordert werden.

Und so geht es weiter:

TÖBs steht für „Träger öffentlicher Belange“

Deckblattverfahren:

Wenn eine Änderung von einzelnen Bestandteilen der Planung notwendig wird, erfolgt ein so genanntes Deckblattverfahren. Nachdem die Details der Planung, die geändert werden müssen, eingearbeitet sind, werden sie in den Planunterlagen gekennzeichnet und als Deckblatt bezeichnet. Je nach Bedeutung der Änderung wird zusammen mit der Genehmigungsbehörde entschieden, ob, und wenn ja, mit wem eine erneute Beteiligung Betroffener erforderlich wird.