Newsletter 14. November
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1. Fortschritte bei der Brückenplanung
In der Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses des Landkreises Lüneburg am 11.
November 2025 wurde bekanntgegeben, dass der Planfeststellungsbeschluss im I. Quartal 2026
gefasst und im II. Quartal 2026 ausgelegt wird. Im Verlauf der Diskussion waren sowohl der
Ausschussvorsitze als auch der Leiter des Betriebs Straßenbau und -unterhaltung (SBU)
zuversichtlich, dass der (alte) Kreistag den Bau der Brücke im Idealfall noch 2026 beschließen könne.

2. Aktualisierte Kostenschätzung
Außerdem gab der SBU eine neue Kostenschätzung für den Brückenbau bekannt, die sich am
Baupreisindex orientiert. Danach betragen die Gesamtkosten der Brücke 96.520.000 € . Davon
entfallen 72.250.000 € auf Förderung und Drittmittel, während der Eigenanteil des Landkreises
Lüneburg auf 24.270.000 € beziffert wird. Die Landesregierung wird über die Kostenentwicklung
informiert; eine Aufteilung der Förderung auf Jahresschritte wird mit dem Land noch verhandelt. (s.
Anlage)
3. Grunderwerb bereits 2026 eingeplant
Der Wirtschaftsplan 2026 des SBU sieht vor, Investitionen in Höhe von 500.000 € für weitere
Planungen zum Bau der Elbbrücke sowie zum Grunderwerb vorzunehmen. Lt. Brückenvereinbarung
vom 09.01.2009 gewährt der Landkreis Lüchow-Dannenberg einen Zuschuss von 70.000 € bei Erlass
des Planfeststellungsbeschlusses.
4. Die Landeszeitung Lüneburg hat am 13.11.2025 nachstehenden Artikel dazu veröffentlicht.
https://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg-lk/elbbruecke-neu-darchau-kosten-steigen-auf-96-5-
millionen-euro-KKN3YV4U4NCSXAUXKWBIPOPOYY.html
Mit freundlichen GRüßen
Jörg Sohst
Newsletter 10. November
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1. Erörterungstermin
Der Landkreis Lüneburg hat den Antrag auf Planfeststellung der Elbbrücke am 12. August 2024 ausgelegt, bis zum
7. November 2024 konnten Einwendungen und Stellungnahmen an die Planfeststellungsbehörde eingesandt
werden. Es wurden 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und 161 Einwendungen von Privaten
eingesandt.
Der Erörterungstermin fand am 25. und 26. September 2025 in der Ritterakademie am Graalwall in Lüneburg statt.
Das Protokoll des Erörterungstermins entnehmen Sie bitte der Anlage. Sie finden es auch im Downloadbereich
unserer Homepage www.bruecken-bauen-ev.de.
Der Erörterungstermin zur Elbbrücke Neu Darchau war weder eine Informations-veranstaltung noch eine Bühne
für Befürworter oder Gegner. Er war das, was er laut Gesetz sein soll: ein formaler Arbeitsschritt im
Planfeststellungsverfahren, der den Dialog über Einwendungen strukturiert und dokumentiert.
Weder die Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V.“ noch der Landesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen (LBU) haben substantiiert eine mögliche Verletzung
umweltbezogener Vorschriften dargelegt. Die Bürgerinitiative verfolgte überwiegend verkehrliche, wirtschaftliche
und kommunalpolitische Anliegen. Die vom LBU erhobenen Einwendungen blieben in der Sache pauschal und
bezogen sich zum großen Teil auf organisatorische Aspekte des Verfahrens. Eine konkrete Auseinandersetzung mit
den fachgutachtlich dokumentierten naturschutzfachlichen
Bewertungen und den festgelegten Kompensationsmaßnahmen fand nicht statt.
2. Förderung einer Niedrigwasserfähre – Auswirkungen auf die Brücke
Auf Anregung der Landesregierung will der Landkreis Lüchow-Dannenberg mit finanzieller Unterstützung durch
die Gemeinde Neu Darchau einen Antrag auf Förderung einer Niedrigwasserfähre stellen. In der öffentlichen
Darstellung (so Frau Sts’in Patzke beim Bürgerdialog) entsteht der Eindruck, dass die kurzfristige Förderung einer
Fährverbindung und der langfristige Bau der Brücke parallel verfolgt werden könnten.
Der Landkreis Lüneburg rechnet damit, dass der Planfeststellungsbeschluss Anfang 2026 erteilt wird – also noch
bevor das neue LROP in Kraft tritt.
Damit gilt: rechtlich darf die Brücke gebaut werden.
Gleichzeitig arbeitet das Land aber daran, eine Fähre zu fördern.
Das klingt auf den ersten Blick vernünftig – schnelle Verbesserung jetzt, Brücke später.
In der Praxis funktioniert dieses Modell jedoch nicht, denn der Staat darf dieselbe Aufgabe nicht zweimal
finanzieren.
Wenn also die Niedrigwasserfähre mit Landesmitteln gefördert würde, würde die Elbquerung als „ausreichend
gesichert“ gelten. Ein späterer Antrag auf Brückenförderung würde dann als Doppelstruktur bewertet und
abgelehnt.
Es wird so getan, als könnten Fähre und Brücke nacheinander gefördert werden.
In Wirklichkeit führt die Fährförderung dazu, dass die Brücke finanziell blockiert wird.
Fazit:
Der Satz „Wir fördern beides – zuerst die Fähre, dann die Brücke“ klingt versöhnlich,
hebt sich aber durch die Förderlogik selbst auf.
Die Brücke bliebe auf dem Papier möglich, wäre aber in der Praxis nicht mehr finanzierbar.
Hier offenbart sich der unbedingte Wille der Landesregierung, den Brückenbau mit allen Mitteln zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Sohst
Newsletter 23.10.
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1. Erinnerung an die Mitgliederversammlung:
am Dienstag, den 21. Oktober 2025 um 18:30 Uhr
im Hotel Hannover, Parkstraße 1, 19273 Neuhaus/Elbe
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.
2. Brückenfest am 3. Oktober 2025
Das Brückenfest war auch in diesem Jahr wieder ein voller Erfolg. Der Festplatz war durch Sandberge vom Ausbaggern der Elbe ein ganzes Stück kleiner als gewohnt, aber dieser Platz wurde optimal ausgenutzt und ist auf den Bildern in den Medien als prall gefüllt zu erkennen.
Bei bestem Wetter war unser Stand wieder ein Anziehungspunkt für interessierte Bürger, die sich anhand der Plakate (s. Anlage) informierten. Außerdem wurden wieder viele Gespräche zur die Streckenführung, zum Planungsverfahren, den Zeitpunkt des ersten Spatenstichs usw. geführt. Negativen Äußerungen zur Brücke waren nicht zu hören.
Auch der neue Bürgermeister der Gemeinde Neu Darchau, Herr Siebold, war bei uns am Stand, um ein angenehmes persönliches Gespräch zu führen.

Vielen Dank an die Mitglieder unseres Vorstandes, die beim Aufbau, der Betreuung und Abbau unterstützt haben.
3. Vertrauen in die Landesregierung nachhaltig zerstört.
Im Nachgang zum Bürgerdialog vom 7. August 2025 in Neuhaus hatten einige Abgeordnete der CDU eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, um die Äußerungen der beiden Staatssekretäre bestätigen zu lassen (s. Newslettter vom 09.08.2025) Die Antwort der Landesregierung haben wir ausgewertet und stellen fest:
1. Die Landesregierung sagt KLAR:
„Für uns ist die Fähre mehr als eine Übergangslösung.“ (Frage 1)
Also: Keine Übergangslösung – Dauerlösung!
➡ Damit Lügen sie den Teilnehmern am Bürgerdialog (wo sie „Übergangslösung“ sagten) ganz offiziell ins Gesicht.
2. Landesregierung bezweifelt die Brücken-Planung:
Sie sagen wörtlich:
„Großer Baukostenanstieg“
„Weitere Kostenrisiken“
„Klagen werden zu jahrelangen Verzögerungen führen“
„Realiserung der Brücke nicht unerheblich gefährdet“
ABER:
Gleichzeitig behaupten sie: „Wir stehen zur Zusage früherer Landesregierungen, die Brücke nach dem NGVFG zu fördern.“
→ Heuchlerisch! Denn wenn sie es wirklich wollten, würden sie das Projekt aktiv stützen – nicht sabotieren. Schließlich hat ein Ministerpräsident 2008 dem Landkreis nahegelegt, die Brücke zu bauen.
3. Der wichtigste Satz im gesamten Dokument:
„Für die Landesregierung sind die Fährverbindungen mehr als eine Übergangslösung.“
Das widerspricht der o.a. der Brückenzusage.
Das ist der Verrat schwarz auf weiß.
Dieser Satz gehört auf jedes Plakat, in jede Zeitung, auf jedes Social-Media-Meme.
4. Sie sagen WARUM sie die Fähre ins LROP aufnehmen wollen:
„Damit Klarheit entsteht.“
„Damit die Blockadesituation (Brückenstreit) beendet wird.“
= Übersetzt:
„Wenn wir Fähre festschreiben, gibt es keine Brücken-Diskussion mehr.“
Zur Erinnerung:
➡ Der demokratisch gewählte Kreistag des LKrs Lüneburg hat am 24.09.20218 die Kreisverwaltung beauftragt, eine Brücke über die Elbe zu planen. Ein „Brückenstreit“ wurde erst durch die Koalitionsvereinbarung vom 11.Januar 2022 dieser Landesregierung entfacht.
5. Jetzt kommt der LROP-Trick:
Sie sagen:
„Eine Brücke im LROP ist keine Voraussetzung für Förderung.“
Aber gleichzeitig sagen sie:
„Ziele der Raumordnung sind bei raumbedeutsamen Vorhaben zu beachten (§ 4 ROG).“
Interpretation:
Brücke im LROP gestrichen = Brücke widerspricht Raumordnung = Brücke faktisch nicht genehmigungsfähig.
➡ Also: Sie behaupten „Förderung möglich“, planen aber „raumordnungsrechtliche Blockade“.
Das ist DOPPELTES SPIEL.
FAZIT:
Diese Antwort beweist schwarz auf weiß:
✅ Landesregierung spielt falsch.
✅ „Übergangslösung Fähre“ war Täuschung.
✅ Sie wollen die Brücke beerdigen.
✅ Sie benutzen das LROP, um die Brücke nicht fördern zu können.
✅ Sie rechnen mit Verzögerungen und Kosten – aber stoppen das Projekt nicht offen, sondern ersticken es durch „Fährenkonzept“.
4. Erörterungstermin
Der im Planungsverfahren vorgeschriebene Erörterungstermin zu den Einwendungen gegen den Antrag auf Planfeststellung hat am 25./26.Septembrer 2025 unter Leitung der Genehmigungsbehörde stattgefunden. Die Einwendungen (-soweit stichhaltig) werden nun im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen