Newsletter vom 11.02.
simonre
1. Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses vom 09.02.2026
Der SBU-Ausschuss des Kreistages des Landkreises Lüneburg begleitet die Planung der Kreisverwaltung für die
Elbbrücke bei Darchau / Neu Darchau. Auf seiner Sitzung am 9. Februar 2026 wurde vorgetragen bzw.
beschlossen:
1.Dem geplanten Brückenbau mit Mitteln des Niedersävchsischen Gemeinde Verkehrs-
Finanzierungs-Gesetzes (75%) und Eigenmitteln des Landkreises wurde
vom Ausschuss mit deutlicher Mehrheit zugestimmt.
2.Die Umsetzung des Brückenbaus ist 2028 – 2030 geplant.
3.Die in der letzten Sitzung vorgetragene Kostenschätzung des Projekts (s.
Newsletter vom 14.11.2025) ist im Hinblick auf die NGVFG-Förderung zur
Vorprüfung an das Niedersächsische Landesamt für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)
gesandt worden. Ein Vorprüfungsbescheid liegt vor und ist bis 2031 gültig.
4.Die Planfeststellungsbehörde beabsichtigt nach wie vor Ende des I.Quartals
den Planfeststellungsbeschluss zu fassen, der Anfang des II.Quartals veröffentlicht
werden soll.
5. Ein Antrag zur Aufnahme in das Jahresbauprogramm des Landes Niedersachsen ist
bis zum 1.10.2026 vorgesehen.
Damit laufen die Vorbereitungen zum Bau der Brücke verwaltungsseitig planmäßig.
2. Fähre „Amt Neuhaus – Bleckede“
Unbeeindruckt vom Eisgang auf der Elbe entsteht auf der Hitzler Werft in Lauenburg die neue Elbfähre „Amt
Neuhaus – Bleckede“. Seit dem vergangenen Herbst laufen der Innenausbau und die technische Ausrüstung der
Fähre. Kabel werden verlegt, Isolierungen montiert, Sitze eingebaut. „Aktuell arbeiten rund 25 Personen direkt auf
der Fähre“, berichtet Kai Klimenko. „Wir stehen kurz vor der Erprobungsphase der Systeme.“
Radar, Navigation, Rampenbetrieb – die Liste der zu prüfenden Komponenten ist lang. Auch die beiden bereits
eingebauten Elektromotoren werden sowohl im Leerlauf als auch unter Last überprüft. Der Antrieb erfolgt über
zwei Pumpjets – eine Antriebstechnik ohne klassische Schiffsschrauben.
Der Aufbau mit der Brücke ist bereits fertiggestellt. Unterhalb des Fahrstands entsteht derzeit der
Aufenthaltsraum für die Fahrgäste, die ersten der insgesamt sechs Klappsitze sind montiert. Mit einer Länge von 45 Metern über die Rampen und einer Breite von 11,45 Metern ist die Fähre für den Transport von bis zu 18 Autos
ausgelegt. Auch Lastwagen und Busse können befördert werden. Der Tiefgang liegt bei rund 60 Zentimetern. Ab
2026 soll die Fähre die Elbquerung zwischen Bleckede und Neu Bleckede übernehmen. Sie verfügt über einen
gaselektrischen Hybridantrieb auf Basis von Biomethan und ist damit die erste Fähre dieser Art in Deutschland.
Die Baukosten für die neue Fähre belaufen sich auf 6,8 Millionen Euro. Aufgrund des innovativen
Antriebskonzepts, das es in dieser Form bei Fähren in Deutschland bislang nicht gibt, wird das Projekt vom
Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit 669.000 Euro gefördert.
Auszug aus „Auf der Hitzler Werft wird trotz Winterstillstands an einer neuen Elbfähre für Bleckede gebaut“
Von Stefan Bohlmann in der LZ vom 10.02.2026
Newsletter 12. Januar 2026
simonre
Förderung einer Niedrigwasserfähre nicht beschlossen
In verschiedenen Medien wurde eine Mitteilung des Landtagsabgeordneten Philipp Meyn
(SPD) über die Aufnahme einer Niedrigwasserfähre in ein Programm des Landes Niedersachsen zur
Förderung kommunaler Straßen und Radwege verbreitet. U.a. im anghängte Artikel in der
Landeszeitung Lüneburg vom 10.11.2026.
Hierzu ist eine Klarstellung erforderlich:
1. Die Landesregierung hat nicht „beschlossen“, eine Niedrigwasserfähre zu fördern.
2. Sie hat lediglich das Projekt „Niedrigwasserfähre“ in ein Jahresprogramm aufgenommen, weil
der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Baureife* einer solchen Niedrigwasserfähre gemeldet hat.
Ob die Niedrigwasserfähre
• förderfähig,
• rechtlich tragfähig,
• raumordnerisch zulässig (Das gültige LROP fordert eine Brücke)
ist, wird erst im eigentlichen Förderverfahren geprüft – nicht im Jahresprogramm.
Damit ist die Kernaussage der PM von MdL Meyn:
„Landesförderung ermöglicht neue Niedrigwasserfähre“
mindestens irreführend, weil sie Ursache und Wirkung vertauscht.
Richtig wäre verwaltungslogisch:
„Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat ein Projekt als baureif gemeldet; daraufhin wurde
es in das NGVFG-Jahresprogramm aufgenommen. Über die tatsächliche Förderung ist damit
noch nicht entschieden.“
* Unserer Auffassung nach fehlten für die Baureife zum 1. Oktober 2025 jedoch zentrale
Voraussetzungen wie verbindliche Beschlüsse z. B. über die Finanzierung und vertragliche
Grundlagen. Baureife wurde so zur Behauptung, nicht zum Zustand. Die eigentliche Förderprüfung,
die diesen Mangel aufdecken wird steht erst noch an.
Was die Artikel im Übrigen komplett ausblenden, ist die entscheidende praktische Frage:
Die groß angekündigte Verbesserung durch den Kauf einer neuen Fähre würde nur dann eintreten,
wenn tatsächlich wiederholt extrem niedrige Wasserstände eine Überfahrt unmöglich machen.
Genau dieses Szenario wird bemüht, um das Projekt zu rechtfertigen.Ein kurzer Blick aus dem
Fenster genügt allerdings, um die aktuelle Lage einzuordnen:
Eisgang auf der Elbe,
Schneesturm, Winterbetrieb. Die Fähre fällt nicht allein wegen Niedrigwasser aus, sondern wegen
genau jener Witterungslagen, die seit Jahrzehnten bekannt sind, immer mal wieder vorkommen und
mit keiner neuen Fähre in Neu Darchau verschwinden werden. Besonders auffällig bleibt daher die
Ankündigung einer „erheblichen Reduzierung der Ausfallzeiten“. Diese Verbesserung träte nur
dann ein, wenn Niedrigwasser das zentrale strukturelle Problem wäre. Eine neue Fähre ändert nichts
Grundsätzliches an den Auswirkungen der realen Naturgesetze.
Die strukturellen Probleme der Region Nordost-Niedersachsens, eine zukunftsorientierte
Entwicklung der Wirtschaft und gleiche Lebensverhältnisse beiderseits der Elbe werden sich nur
mit einer Brücke verwirklichen lassen, die rund um die Uhr und bei allen Wetterlagen eine
Querung der Elbe emöglicht.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Sohst
Newsletter 14. November
simonre
1. Fortschritte bei der Brückenplanung
In der Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses des Landkreises Lüneburg am 11.
November 2025 wurde bekanntgegeben, dass der Planfeststellungsbeschluss im I. Quartal 2026
gefasst und im II. Quartal 2026 ausgelegt wird. Im Verlauf der Diskussion waren sowohl der
Ausschussvorsitze als auch der Leiter des Betriebs Straßenbau und -unterhaltung (SBU)
zuversichtlich, dass der (alte) Kreistag den Bau der Brücke im Idealfall noch 2026 beschließen könne.

2. Aktualisierte Kostenschätzung
Außerdem gab der SBU eine neue Kostenschätzung für den Brückenbau bekannt, die sich am
Baupreisindex orientiert. Danach betragen die Gesamtkosten der Brücke 96.520.000 € . Davon
entfallen 72.250.000 € auf Förderung und Drittmittel, während der Eigenanteil des Landkreises
Lüneburg auf 24.270.000 € beziffert wird. Die Landesregierung wird über die Kostenentwicklung
informiert; eine Aufteilung der Förderung auf Jahresschritte wird mit dem Land noch verhandelt. (s.
Anlage)
3. Grunderwerb bereits 2026 eingeplant
Der Wirtschaftsplan 2026 des SBU sieht vor, Investitionen in Höhe von 500.000 € für weitere
Planungen zum Bau der Elbbrücke sowie zum Grunderwerb vorzunehmen. Lt. Brückenvereinbarung
vom 09.01.2009 gewährt der Landkreis Lüchow-Dannenberg einen Zuschuss von 70.000 € bei Erlass
des Planfeststellungsbeschlusses.
4. Die Landeszeitung Lüneburg hat am 13.11.2025 nachstehenden Artikel dazu veröffentlicht.
https://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg-lk/elbbruecke-neu-darchau-kosten-steigen-auf-96-5-
millionen-euro-KKN3YV4U4NCSXAUXKWBIPOPOYY.html
Mit freundlichen GRüßen
Jörg Sohst
Newsletter 10. November
simonre
1. Erörterungstermin
Der Landkreis Lüneburg hat den Antrag auf Planfeststellung der Elbbrücke am 12. August 2024 ausgelegt, bis zum
7. November 2024 konnten Einwendungen und Stellungnahmen an die Planfeststellungsbehörde eingesandt
werden. Es wurden 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und 161 Einwendungen von Privaten
eingesandt.
Der Erörterungstermin fand am 25. und 26. September 2025 in der Ritterakademie am Graalwall in Lüneburg statt.
Das Protokoll des Erörterungstermins entnehmen Sie bitte der Anlage. Sie finden es auch im Downloadbereich
unserer Homepage www.bruecken-bauen-ev.de.
Der Erörterungstermin zur Elbbrücke Neu Darchau war weder eine Informations-veranstaltung noch eine Bühne
für Befürworter oder Gegner. Er war das, was er laut Gesetz sein soll: ein formaler Arbeitsschritt im
Planfeststellungsverfahren, der den Dialog über Einwendungen strukturiert und dokumentiert.
Weder die Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V.“ noch der Landesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen (LBU) haben substantiiert eine mögliche Verletzung
umweltbezogener Vorschriften dargelegt. Die Bürgerinitiative verfolgte überwiegend verkehrliche, wirtschaftliche
und kommunalpolitische Anliegen. Die vom LBU erhobenen Einwendungen blieben in der Sache pauschal und
bezogen sich zum großen Teil auf organisatorische Aspekte des Verfahrens. Eine konkrete Auseinandersetzung mit
den fachgutachtlich dokumentierten naturschutzfachlichen
Bewertungen und den festgelegten Kompensationsmaßnahmen fand nicht statt.
2. Förderung einer Niedrigwasserfähre – Auswirkungen auf die Brücke
Auf Anregung der Landesregierung will der Landkreis Lüchow-Dannenberg mit finanzieller Unterstützung durch
die Gemeinde Neu Darchau einen Antrag auf Förderung einer Niedrigwasserfähre stellen. In der öffentlichen
Darstellung (so Frau Sts’in Patzke beim Bürgerdialog) entsteht der Eindruck, dass die kurzfristige Förderung einer
Fährverbindung und der langfristige Bau der Brücke parallel verfolgt werden könnten.
Der Landkreis Lüneburg rechnet damit, dass der Planfeststellungsbeschluss Anfang 2026 erteilt wird – also noch
bevor das neue LROP in Kraft tritt.
Damit gilt: rechtlich darf die Brücke gebaut werden.
Gleichzeitig arbeitet das Land aber daran, eine Fähre zu fördern.
Das klingt auf den ersten Blick vernünftig – schnelle Verbesserung jetzt, Brücke später.
In der Praxis funktioniert dieses Modell jedoch nicht, denn der Staat darf dieselbe Aufgabe nicht zweimal
finanzieren.
Wenn also die Niedrigwasserfähre mit Landesmitteln gefördert würde, würde die Elbquerung als „ausreichend
gesichert“ gelten. Ein späterer Antrag auf Brückenförderung würde dann als Doppelstruktur bewertet und
abgelehnt.
Es wird so getan, als könnten Fähre und Brücke nacheinander gefördert werden.
In Wirklichkeit führt die Fährförderung dazu, dass die Brücke finanziell blockiert wird.
Fazit:
Der Satz „Wir fördern beides – zuerst die Fähre, dann die Brücke“ klingt versöhnlich,
hebt sich aber durch die Förderlogik selbst auf.
Die Brücke bliebe auf dem Papier möglich, wäre aber in der Praxis nicht mehr finanzierbar.
Hier offenbart sich der unbedingte Wille der Landesregierung, den Brückenbau mit allen Mitteln zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Sohst
Newsletter 23.10.
simonre
1. Erinnerung an die Mitgliederversammlung:
am Dienstag, den 21. Oktober 2025 um 18:30 Uhr
im Hotel Hannover, Parkstraße 1, 19273 Neuhaus/Elbe
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.
2. Brückenfest am 3. Oktober 2025
Das Brückenfest war auch in diesem Jahr wieder ein voller Erfolg. Der Festplatz war durch Sandberge vom Ausbaggern der Elbe ein ganzes Stück kleiner als gewohnt, aber dieser Platz wurde optimal ausgenutzt und ist auf den Bildern in den Medien als prall gefüllt zu erkennen.
Bei bestem Wetter war unser Stand wieder ein Anziehungspunkt für interessierte Bürger, die sich anhand der Plakate (s. Anlage) informierten. Außerdem wurden wieder viele Gespräche zur die Streckenführung, zum Planungsverfahren, den Zeitpunkt des ersten Spatenstichs usw. geführt. Negativen Äußerungen zur Brücke waren nicht zu hören.
Auch der neue Bürgermeister der Gemeinde Neu Darchau, Herr Siebold, war bei uns am Stand, um ein angenehmes persönliches Gespräch zu führen.

Vielen Dank an die Mitglieder unseres Vorstandes, die beim Aufbau, der Betreuung und Abbau unterstützt haben.
3. Vertrauen in die Landesregierung nachhaltig zerstört.
Im Nachgang zum Bürgerdialog vom 7. August 2025 in Neuhaus hatten einige Abgeordnete der CDU eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, um die Äußerungen der beiden Staatssekretäre bestätigen zu lassen (s. Newslettter vom 09.08.2025) Die Antwort der Landesregierung haben wir ausgewertet und stellen fest:
1. Die Landesregierung sagt KLAR:
„Für uns ist die Fähre mehr als eine Übergangslösung.“ (Frage 1)
Also: Keine Übergangslösung – Dauerlösung!
➡ Damit Lügen sie den Teilnehmern am Bürgerdialog (wo sie „Übergangslösung“ sagten) ganz offiziell ins Gesicht.
2. Landesregierung bezweifelt die Brücken-Planung:
Sie sagen wörtlich:
„Großer Baukostenanstieg“
„Weitere Kostenrisiken“
„Klagen werden zu jahrelangen Verzögerungen führen“
„Realiserung der Brücke nicht unerheblich gefährdet“
ABER:
Gleichzeitig behaupten sie: „Wir stehen zur Zusage früherer Landesregierungen, die Brücke nach dem NGVFG zu fördern.“
→ Heuchlerisch! Denn wenn sie es wirklich wollten, würden sie das Projekt aktiv stützen – nicht sabotieren. Schließlich hat ein Ministerpräsident 2008 dem Landkreis nahegelegt, die Brücke zu bauen.
3. Der wichtigste Satz im gesamten Dokument:
„Für die Landesregierung sind die Fährverbindungen mehr als eine Übergangslösung.“
Das widerspricht der o.a. der Brückenzusage.
Das ist der Verrat schwarz auf weiß.
Dieser Satz gehört auf jedes Plakat, in jede Zeitung, auf jedes Social-Media-Meme.
4. Sie sagen WARUM sie die Fähre ins LROP aufnehmen wollen:
„Damit Klarheit entsteht.“
„Damit die Blockadesituation (Brückenstreit) beendet wird.“
= Übersetzt:
„Wenn wir Fähre festschreiben, gibt es keine Brücken-Diskussion mehr.“
Zur Erinnerung:
➡ Der demokratisch gewählte Kreistag des LKrs Lüneburg hat am 24.09.20218 die Kreisverwaltung beauftragt, eine Brücke über die Elbe zu planen. Ein „Brückenstreit“ wurde erst durch die Koalitionsvereinbarung vom 11.Januar 2022 dieser Landesregierung entfacht.
5. Jetzt kommt der LROP-Trick:
Sie sagen:
„Eine Brücke im LROP ist keine Voraussetzung für Förderung.“
Aber gleichzeitig sagen sie:
„Ziele der Raumordnung sind bei raumbedeutsamen Vorhaben zu beachten (§ 4 ROG).“
Interpretation:
Brücke im LROP gestrichen = Brücke widerspricht Raumordnung = Brücke faktisch nicht genehmigungsfähig.
➡ Also: Sie behaupten „Förderung möglich“, planen aber „raumordnungsrechtliche Blockade“.
Das ist DOPPELTES SPIEL.
FAZIT:
Diese Antwort beweist schwarz auf weiß:
✅ Landesregierung spielt falsch.
✅ „Übergangslösung Fähre“ war Täuschung.
✅ Sie wollen die Brücke beerdigen.
✅ Sie benutzen das LROP, um die Brücke nicht fördern zu können.
✅ Sie rechnen mit Verzögerungen und Kosten – aber stoppen das Projekt nicht offen, sondern ersticken es durch „Fährenkonzept“.
4. Erörterungstermin
Der im Planungsverfahren vorgeschriebene Erörterungstermin zu den Einwendungen gegen den Antrag auf Planfeststellung hat am 25./26.Septembrer 2025 unter Leitung der Genehmigungsbehörde stattgefunden. Die Einwendungen (-soweit stichhaltig) werden nun im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen