Newsletter vom 23.11.2023

1. Frage des Abgeordneten Dorendorf Im Niedersächsischen Landtag gibt es seit über 60 Jahren zur Unterstützung der Ausschüsse, der Fraktionen und der Abgeordneten einen „Gesetzgebungs-und Beratungsdienst“ (GBD). Der GBD arbeitet weisungsunabhängig und parteipolitisch neutral nach Richtlinien, die der Landtag im Jahr 1957 erlassen und seitdem nicht mehr verändert hat. Ausschließlich Juristinnen und Juristen mit der Befähigung zum Richteramt … können im renommierten GBD arbeiten. Diesen Dienst hat der Abgeordnete Uwe Dorendorf (CDU) nun zur beabsichtigten Änderung des Landes­ Raumordnungsprogramms (LROP) befragt. Nachdem er dargelegt hat, dass die Brücke seit 1994 im LROP verankert ist und bei den regelmäßigen Überprüfungen des LROP bis 2022 unangetastet geblieben ist, schreibt er:

„Ich kann nicht erkennen,

a) dass das bisher genannte Ziel einer festen Elbquerung mit einer Brücke nicht mehr die aktuell gültigen Vorschriften über die Planaufstellung erfüllen würde
b) sich die Sachlage, die der ursprünglichen Zielfestlegung zugrunde lag, grundlegend geändert haben sollte.

und fragt den GBD schließlich: Entspricht das beschriebene Vorhaben der Landesregierung zur geplanten Ziel-Änderung im LROP den
anzuwendenden Vorschriften des NROG bzw. ROG? (Niedersächsisches Raum-Ordnungs-Gesetz) Wird die verfassungsrechtlich geschützte Planungsautonomie der Kommunen missachtet, wenn die
Landesregierung durch Zielnennung im LROP ein „Konzept“ aufoktroyiert, an dem zwei verschiedene
Kommunen / Kommunalverbände beteiligt sind? Wir begrüßen dieses Vorgehen, weil wir hoffen, dass die Landesregierung die Rechtswidrigkeit ihres Vorhabens erkennt und das LROP im Punkt Elbquerung bei Darchau / Neu Darchau nicht ändert.

2.Sitzung des Ausschusses Betrieb Straßenbau und -unterhaltung des Landkreises

Am 29.11.2023 um 15:00 Uhr findet die nächste Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses im Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Raiffeisenstraße 7, 21379 Scharnebeck statt. Die Tagesordnung sowie die Vorlage zum Tagesordnungspunkt Ö 6 sind als Anlage beigefügt.