Newsletter Dezember

1. Kleine Anfrage an die Landesregierung

Die Ankündigung der Landesregierung, das Landes Raumordnungsprogramm ändern zu wollen, hat Landtagsabgeordnete der Opposition auf den Plan gerufen. Mit einer Kleinen Anfrage zu schriftlichen Beantwortung haben die CDU-Landtagsabgeordneten Anna Bauseneick und Uwe Dorendorf die von der Landesregierung favorisierte Fährlösung hinterfragt  (s. Anlage).

Die Antwort der Landesregierung vom 6.12.2023 liegt nun vor. Besonderes Kopfschütteln hat bei uns im Vorstand die Antwort auf Frage 20 ausgelöst:

20. Inwiefern ist die geplante Zieländerung im LROP mit § 6 Abs. 1 NROG vereinbar, und inwiefern hat sich die Sachlage für einen solchen Änderungsbedarf grundlegend geän�dert?
§ 6 Abs. 1 NROG Satz 1 besagt, dass die Raumordnungspläne bei Bedarf zu ändern sind. Laut Koalitionsvertag (S. 35) favorisiert die Landesregierung ein zukunftsorientiertes Fährkonzept anstatt des Brückenbaus. Da das derzeitige Ziel in Abschnitt 4.1.3 Ziffer 04 des LROP für die Verwirklichung der Flussquerung der Elbe bei Darchau / Neu Darchau eine Brücke festlegt, ist damit der Bedarf für eine Änderung der bisherigen Festlegung gegeben
.

Die Favorisierung einer Fährlösung durch die Koalitionspartner kann doch kein Grund für eine Zieländerung im Sinne des § 6 des NROG sein. An einer sachlichen Begründung für den Änderungsbedarf fehlt es weiterhin.

2. online-Petition

Die Initiative „Mütter machen mobil“ unter der Leitung von unserem Vorstandsmitglied Ina Niederhoff ruft auf zu einer online-petition, die kürzlich von der Landtagsverwaltung akzeptiert und online gestellt worden ist. Mit der Petition will die Initiative erreichen, das bisher genannte Ziel im Landesraumordnungsprogramm (LROP)  Abschnitt 4.1.3 Ziel 04 nicht zu ändern, sodass es im LROP bei der Brückenlösung zur Flussquerung der Elbe bei Darchau/ Neu Darchau bleibt.

Bitte zeichnen Sie die Petition mit, indem Sie nachstehenden Link anklicken

https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=98

Die Petition ist ein wichtiger Beitrag zu unserem Bemühen, die Aufnahme einer Fährlösung ins LROP zu verhindern, weil damit eine Fortsetzung der Brückenplanung nicht zulässig wäre.

3. Umweltverträglichkeitsprüfung

In meinem Newsletter vom 7. Januar 2023 hatte ich über die Umweltverträglichkeitsprüfungen durch das Planungsbüro Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH (EGL) berichtet. In der Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses vom 29.11.2023 hat Frau Dipl.Ing Ute Johannes erneut zum Landespflegerischen Begleitplan vorgetragen. Darüber werde ich im nächsten Newsletter berichten.

Der Betriebsleiter Straßenbau und -unterhaltung, Herr Seegers, erörterte, dass die Wasserrahmenrichtlinie noch nicht vorliege und  deshalb der Antrag auf Planfeststellung in diesem Jahr nicht mehr gestellt werden könne. Ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) zum Flächenerwerb liege jedoch unterschriftsreif vor.

Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für eine

besinnliche Adventszeit

  1. Vorsitzender des Fördervereins Brücken bauen e.V.