Newsletter vom 26. März 2024

1. Stand der Brückenplanung
Der Betrieb Straßenbau und -unterhaltung des Landkreises Lüneburg sowie das Ingenieurbüro EGL (Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH) erstellen zzt. den Antrag auf Planfeststellung für die Elbbrücke bei Darchau / Neu Darchau.
Der Antrag setzt sich zusammen aus den Bausteinen (Bild s. Anlage):
– Straße (zu 100% fertig)
– Brücke (zu 100% fertig)
– Landschaft (zu 86% fertig – s. Anlage)
– Gutachten (zu 93% fertig)
– FFH-Ausnahmeprüfung (zu 20% fertig – s. Anlage)
Die Prüfung hat ergeben, dass durch das Bauwerk selbst und durch die Bautätigkeit jeweils Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets erfolgen, die nach den Vorgaben der EU als erheblich einzustufen sind. Deshalb ist ein Baustein FFH-Ausnahmeprüfung erforderlich. Auf anliegender Darstellung ist ersichtlich, welche Maßnahmen zum Baustein FFH-Ausnahmeprüfung gehören.
Mit gut geplanten Kohärenzmaßnahmen kann die Gewichtung der „Erheblichkeit“ verringert werden. Deshalb sucht das EGL mit Nachdruck geeignete Flächen für Kohärenzsicherung.
Der Baustein Landschaft besteht aus:
– dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (zu 80% fertig)
– dem ArtenschutzrechtlichenFachbeitrag (zun 80% fertig)
– der FFH-Verträglichkitsprüfung (zu 95% fertig)
– und dem Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (zu 90% fertig)
Jeder dieser Beiträge ist sehr umfangreich und umfasst ca. 200 Seiten ergänzt durch Karten und Pläne.
Nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist ein Projekt unzulässig, wenn es zu einer erheblichen Beeinträchtigung des (Naturschutz-)Gebiets führen kann, es sei denn das Projekt ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig und es besteht keine zumutbare Alternative. (§34 Abs.3 BNatSchG). Für die Argumentation der „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ hat der Landkreis eine Anwaltskanzlei beauftragt.
2. Info-Stand am Aktionstag des CDU Stadtverbands Lüneburg

Beim Aktionstag des CDU Stadtverbands Lüneburg am 9. März 2024 hatten wir Gelegenheit, den Stand der Brückenplanung zu präsentieren.
3. Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP)
In der jüngsten Ausgabe des Elbe-Göhrde-Magazins habe ich mich ausführlich zur Absicht der Niedersächsischen Landesregierung, das Landesraumordnungsprogramm zu ändern, geäußert.(s.Anlage).

Mit freundlichen Grüßen und

Jörg Sohst