Newsletter 28.03.

1. Wirtschaftlichkeit der Brücke

Auszug aus einem Interview von Herbert Jenckel im Blogjj vom 27.02.2026

a) Landrat Jens Böther, Sie sind ein Freund der Elbbrücke, wann glauben Sie, dass das erste Auto über die
Brücke fährt?

Landrat Jens Böther: Es ist bekannt, dass der Landkreis Lüneburg im Frühjahr 2026 als nächsten Schritt den
Bescheid für seinen Planfeststellungsantrag erwartet. Daraus leiten sich weitere Schritte ab, die unter anderem
die weitere Konkretisierung der Planung und gegebenenfalls weitere Rechtsverfahren umfassen. Der weitere
Fortgang hängt somit von den dafür benötigten Zeiten ab und kann heute nicht mit Bestimmtheit vorhergesagt
werden.

Angesichts der Zahl der Pendler sehe ich die Wirtschaftlichkeit bei einem 100-Millionen-Projekt kritisch,
Sie nicht?

Mit Blick auf den enormen Nutzen und die Verlässlichkeit einer festen Elbquerung für die
Menschen in der Region, die Schülerinnen und Schüler, die Wirtschaft sowie auf die Ziele, die der Landkreis
Lüneburg mit der Brücke verfolgt: Nein.

Wer berechnet die Wirtschaftlichkeit?

Die Anforderung ist, dass das Vorhaben bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des
Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant wird. Das wurde in den Planungen
selbstverständlich berücksichtigt.

b) Zur wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit der geplanten Elbbrücke Neu Darchau äußerte sich
der Landtagsabgeordnete Detlev Schulz-Hendel (Grüne) im selben Interview wie folgt:
„Nein, eine Wirtschaftlichkeit ist angesichts der Verkehrsprognose nicht auch nur
ansatzweise erkennbar, geschweige dann belegbar. Bei rund 2000 Fahrzeugen am Tag
und rund 100 Millionen Baukosten ist das Projekt Brücke meilenweit von einem
positiven Nutzen-Kosten-Wert entfernt.“
Für Kreisstraßen ist eine formale Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nicht vorgeschrieben.
Der Förderverein Brücken bauen e. V. hat diese Aussage gleichwohl einer fachlichen Plausibilitätsprüfung
unterzogen. Maßgeblich für eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) ist danach nicht die absolute Verkehrsmenge, sondern der Nutzen je Verkehrsteilnehmer: Ein Pendler spart durch die feste Querung jährlich
ca. 110 Stunden Zeit – das entspricht fast drei Arbeitswochen gewonnene Lebenszeit. Hinzu kommen die
Vermeidung teurer Umwege und die Einsparung von Fahrzeugbetriebskosten sowie die erhebliche Klimawirkung
durch CO² -Reduktion.
Obwohl für Kreisstraßen eine NKU nicht vorgesehen ist, lässt sich die Wirtschaftlichkeit anhand einer
vereinfachten Modellrechnung unter Verwendung zentraler Elemente der Standardisierten Bewertung
nachvollziehbar darstellen.
Dabei wurden bewusst konservative Annahmen gewählt, insbesondere ein verkürzter Betrachtungszeitraum von 30
Jahren (statt der üblichen Lebensdauer
von Brückenbauwerken von 80 Jahren).
Das Ergebnis korrigiert die Darstellung von Herrn Schulz-Hendel deutlich: Den jährlichen Kosten von ca. 3,69
Mio. € steht ein volkswirtschaftlicher Nutzen von ca. 6,45 Mio. € (inkl. CO²-Effekt) gegenüber.
Daraus ergibt sich ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,75 (inkl. CO²).
In der Verkehrsplanung gilt jedes Projekt mit einem Wert über 1,0 als wirtschaftlich sinnvoll. Die Elbbrücke liegt
somit weit über der Rentabilitätsschwelle.
Der fiskalische Hebel für den Landkreis:
Aufgrund der Förderquote von rund 75 % des Landes Niedersachsen für das Brückenprojekt beläuft sich der
Eigenanteil des Landkreises auf ca. 24 Mio. €. Setzt man diesen Eigenanteil ins Verhältnis zum gesellschaftlichen
Nutzen, ergibt sich ein Faktor von 4,4. Das bedeutet: Jeder eingesetzte Euro Eigenmittel erzeugt einen mehrfach
höheren Nutzen für die Bürger der Region.
Die Aussage, das Projekt sei „meilenweit von einem positiven Nutzen-Kosten-Wert entfernt“, hält einer sachlichen
Überprüfung nicht stand. Eine nachvollziehbare Berechnung auf Basis etablierter Bewertungsansätze führt
vielmehr zu einem klar positiven Ergebnis. Die detaillierte Berechnung können Sie der Anlage entnehmen.