Newsletter 23.10.
1. Erinnerung an die Mitgliederversammlung:
am Dienstag, den 21. Oktober 2025 um 18:30 Uhr
im Hotel Hannover, Parkstraße 1, 19273 Neuhaus/Elbe
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.
2. Brückenfest am 3. Oktober 2025
Das Brückenfest war auch in diesem Jahr wieder ein voller Erfolg. Der Festplatz war durch Sandberge vom Ausbaggern der Elbe ein ganzes Stück kleiner als gewohnt, aber dieser Platz wurde optimal ausgenutzt und ist auf den Bildern in den Medien als prall gefüllt zu erkennen.
Bei bestem Wetter war unser Stand wieder ein Anziehungspunkt für interessierte Bürger, die sich anhand der Plakate (s. Anlage) informierten. Außerdem wurden wieder viele Gespräche zur die Streckenführung, zum Planungsverfahren, den Zeitpunkt des ersten Spatenstichs usw. geführt. Negativen Äußerungen zur Brücke waren nicht zu hören.
Auch der neue Bürgermeister der Gemeinde Neu Darchau, Herr Siebold, war bei uns am Stand, um ein angenehmes persönliches Gespräch zu führen.

Vielen Dank an die Mitglieder unseres Vorstandes, die beim Aufbau, der Betreuung und Abbau unterstützt haben.
3. Vertrauen in die Landesregierung nachhaltig zerstört.
Im Nachgang zum Bürgerdialog vom 7. August 2025 in Neuhaus hatten einige Abgeordnete der CDU eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, um die Äußerungen der beiden Staatssekretäre bestätigen zu lassen (s. Newslettter vom 09.08.2025) Die Antwort der Landesregierung haben wir ausgewertet und stellen fest:
1. Die Landesregierung sagt KLAR:
„Für uns ist die Fähre mehr als eine Übergangslösung.“ (Frage 1)
Also: Keine Übergangslösung – Dauerlösung!
➡ Damit Lügen sie den Teilnehmern am Bürgerdialog (wo sie „Übergangslösung“ sagten) ganz offiziell ins Gesicht.
2. Landesregierung bezweifelt die Brücken-Planung:
Sie sagen wörtlich:
„Großer Baukostenanstieg“
„Weitere Kostenrisiken“
„Klagen werden zu jahrelangen Verzögerungen führen“
„Realiserung der Brücke nicht unerheblich gefährdet“
ABER:
Gleichzeitig behaupten sie: „Wir stehen zur Zusage früherer Landesregierungen, die Brücke nach dem NGVFG zu fördern.“
→ Heuchlerisch! Denn wenn sie es wirklich wollten, würden sie das Projekt aktiv stützen – nicht sabotieren. Schließlich hat ein Ministerpräsident 2008 dem Landkreis nahegelegt, die Brücke zu bauen.
3. Der wichtigste Satz im gesamten Dokument:
„Für die Landesregierung sind die Fährverbindungen mehr als eine Übergangslösung.“
Das widerspricht der o.a. der Brückenzusage.
Das ist der Verrat schwarz auf weiß.
Dieser Satz gehört auf jedes Plakat, in jede Zeitung, auf jedes Social-Media-Meme.
4. Sie sagen WARUM sie die Fähre ins LROP aufnehmen wollen:
„Damit Klarheit entsteht.“
„Damit die Blockadesituation (Brückenstreit) beendet wird.“
= Übersetzt:
„Wenn wir Fähre festschreiben, gibt es keine Brücken-Diskussion mehr.“
Zur Erinnerung:
➡ Der demokratisch gewählte Kreistag des LKrs Lüneburg hat am 24.09.20218 die Kreisverwaltung beauftragt, eine Brücke über die Elbe zu planen. Ein „Brückenstreit“ wurde erst durch die Koalitionsvereinbarung vom 11.Januar 2022 dieser Landesregierung entfacht.
5. Jetzt kommt der LROP-Trick:
Sie sagen:
„Eine Brücke im LROP ist keine Voraussetzung für Förderung.“
Aber gleichzeitig sagen sie:
„Ziele der Raumordnung sind bei raumbedeutsamen Vorhaben zu beachten (§ 4 ROG).“
Interpretation:
Brücke im LROP gestrichen = Brücke widerspricht Raumordnung = Brücke faktisch nicht genehmigungsfähig.
➡ Also: Sie behaupten „Förderung möglich“, planen aber „raumordnungsrechtliche Blockade“.
Das ist DOPPELTES SPIEL.
FAZIT:
Diese Antwort beweist schwarz auf weiß:
✅ Landesregierung spielt falsch.
✅ „Übergangslösung Fähre“ war Täuschung.
✅ Sie wollen die Brücke beerdigen.
✅ Sie benutzen das LROP, um die Brücke nicht fördern zu können.
✅ Sie rechnen mit Verzögerungen und Kosten – aber stoppen das Projekt nicht offen, sondern ersticken es durch „Fährenkonzept“.
4. Erörterungstermin
Der im Planungsverfahren vorgeschriebene Erörterungstermin zu den Einwendungen gegen den Antrag auf Planfeststellung hat am 25./26.Septembrer 2025 unter Leitung der Genehmigungsbehörde stattgefunden. Die Einwendungen (-soweit stichhaltig) werden nun im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen