Newsletter 10. November
1. Erörterungstermin
Der Landkreis Lüneburg hat den Antrag auf Planfeststellung der Elbbrücke am 12. August 2024 ausgelegt, bis zum
7. November 2024 konnten Einwendungen und Stellungnahmen an die Planfeststellungsbehörde eingesandt
werden. Es wurden 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und 161 Einwendungen von Privaten
eingesandt.
Der Erörterungstermin fand am 25. und 26. September 2025 in der Ritterakademie am Graalwall in Lüneburg statt.
Das Protokoll des Erörterungstermins entnehmen Sie bitte der Anlage. Sie finden es auch im Downloadbereich
unserer Homepage www.bruecken-bauen-ev.de.
Der Erörterungstermin zur Elbbrücke Neu Darchau war weder eine Informations-veranstaltung noch eine Bühne
für Befürworter oder Gegner. Er war das, was er laut Gesetz sein soll: ein formaler Arbeitsschritt im
Planfeststellungsverfahren, der den Dialog über Einwendungen strukturiert und dokumentiert.
Weder die Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V.“ noch der Landesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen (LBU) haben substantiiert eine mögliche Verletzung
umweltbezogener Vorschriften dargelegt. Die Bürgerinitiative verfolgte überwiegend verkehrliche, wirtschaftliche
und kommunalpolitische Anliegen. Die vom LBU erhobenen Einwendungen blieben in der Sache pauschal und
bezogen sich zum großen Teil auf organisatorische Aspekte des Verfahrens. Eine konkrete Auseinandersetzung mit
den fachgutachtlich dokumentierten naturschutzfachlichen
Bewertungen und den festgelegten Kompensationsmaßnahmen fand nicht statt.
2. Förderung einer Niedrigwasserfähre – Auswirkungen auf die Brücke
Auf Anregung der Landesregierung will der Landkreis Lüchow-Dannenberg mit finanzieller Unterstützung durch
die Gemeinde Neu Darchau einen Antrag auf Förderung einer Niedrigwasserfähre stellen. In der öffentlichen
Darstellung (so Frau Sts’in Patzke beim Bürgerdialog) entsteht der Eindruck, dass die kurzfristige Förderung einer
Fährverbindung und der langfristige Bau der Brücke parallel verfolgt werden könnten.
Der Landkreis Lüneburg rechnet damit, dass der Planfeststellungsbeschluss Anfang 2026 erteilt wird – also noch
bevor das neue LROP in Kraft tritt.
Damit gilt: rechtlich darf die Brücke gebaut werden.
Gleichzeitig arbeitet das Land aber daran, eine Fähre zu fördern.
Das klingt auf den ersten Blick vernünftig – schnelle Verbesserung jetzt, Brücke später.
In der Praxis funktioniert dieses Modell jedoch nicht, denn der Staat darf dieselbe Aufgabe nicht zweimal
finanzieren.
Wenn also die Niedrigwasserfähre mit Landesmitteln gefördert würde, würde die Elbquerung als „ausreichend
gesichert“ gelten. Ein späterer Antrag auf Brückenförderung würde dann als Doppelstruktur bewertet und
abgelehnt.
Es wird so getan, als könnten Fähre und Brücke nacheinander gefördert werden.
In Wirklichkeit führt die Fährförderung dazu, dass die Brücke finanziell blockiert wird.
Fazit:
Der Satz „Wir fördern beides – zuerst die Fähre, dann die Brücke“ klingt versöhnlich,
hebt sich aber durch die Förderlogik selbst auf.
Die Brücke bliebe auf dem Papier möglich, wäre aber in der Praxis nicht mehr finanzierbar.
Hier offenbart sich der unbedingte Wille der Landesregierung, den Brückenbau mit allen Mitteln zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Sohst