Newsletter vom 25.05.
1. Neuaufstellung des RROP Lüchow-Dannenberg
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat den Entwurf der Fortschreibung seines Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) bekanntgegeben (s. Anlage):
Der Entwurf enthält einige Punkte, die der Verwirklichung einer festen Elbquerung schaden könnten.
Deshalb möchten wir Sie bitten, von der Möglichkeit einer Sttellungnahme zum Entwurf auf die Möglichkeit der Beteiligung am Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) Lüchow-Dannenberg Gebrauch zu machen.
Noch bis einschließlich 10.06.2025 kann zum Entwurf des RROP, zur Begründung und zum Umweltbericht in schriftlicher oder elektronischer Form oder mündlich zur Niederschrift Stellung genommen werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Die Stellungnahmen sind zu richten an:
per E-Mail an: rrop@luechow-dannenberg.de oder
postalisch an: Landkreis Lüchow-Dannenberg, Fachdienst 63 Planen und Bauen, Königsberger Str. 10, 29439 Lüchow (Wendland).
Insbesondere möchten wir auf die Festlegung der Elbquerung bei Darchau/Neu Darchau einerseits als „Brücke“, andererseits als Vorranggebiet „Fährverbindung“ hinweisen.
Wir sind der Meinung, dass die Festlegung von zwei verschiedenen Zielen im RROP für die selbe raumbedeutsame Sache nicht möglich ist. Die Begründung, die Fährverbindung sichern zu müssen, wenn die Brücke nicht gebaut wird, erscheint uns nicht überzeugend. Die Fährverbindung in Neu Darchau verkehrt seit 1990 und es ist nicht ersichtlich, warum sie heute, nach 35 Jahren, als Ziel „Fährverbindung“ gesichert werden muss.
Wir befürchten, dass diese Festlegung allein dazu dient, politische Interessen zu bedienen, um den Brückenbau noch zu verhindern und nicht die tatsächlichen Bedürfnisse der Region zu berücksichtigen. Wir bitten Sie daher, sich mit einer Stellungnahme zum Entwurf des RROP Lüchow-Dannenberg zu wenden und Ihre Meinung zu diesem wichtigen Thema zu äußern.
Eine Zusammenfassung über die Darlegungen im Entwurf des RROP zur Elbquerung Neu Darchau und die Stellungnahme des Vereins Brücken bauen e. V. vom 25. Mai 2025 sind zur Übersicht und Kenntnis beigefügt.
2. Brückenfest in anliegendem Zeitungsartikel aus der SVZ vom 16.05.2025 wird über eine Ausschusssitzung der Gemeinde Amt Neuhaus berichtet, in der die Frage nach dem Ort für das Brückenfest diskutiert wird. Am Ende spricht sich der Ausschuss für die traditionelle Wiese am Fähranleger in Darchau aus.
Wir begrüßen diesen Beschluss und hoffen, das sich der Gemeinderat dieser Empfehlung anschließen wird. Denn der Ort an der ehemaligen innerdeutschen Grenze, der Veranstaltungstag am 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, die Nähe zur geplanten Elbbrücke und zur Fähre geben dem Brückenfest doppelte Bedeutung über die Grenzen des Amtes Neuhaus hinaus. Deshalb sollte der traditionelle Veranstaltungsort beibehalten werden.