Newsletter 19.11.
Mitgliederversammlung
Unsere jährliche Mitgliederversammlung fand am vergangenen Donnerstag im Café von Rautenkranz in Darchau statt. Gut 20 Mitglieder nahmen teil und hörten u.a. den Vortrag von Herrn Frank Steinhoff von der Handwerkskammer Schwerin.
Frank Steinhoff (HwK Schwerin)in der Mitgliederversammlung
m Bereich der Handwerkskammer Schwerin liegen 1502 Hanwerksbetriebe so nah an der Elbe, dass die geplante Elbbrücke für ihre unternehmerische Zukunft Bedeutung hat. Wie Herr Steinhoff erläuterte, werden die mecklenburgischen Handwerker durch die feste Elbquerung auch in Nordost Niedersachsen am Markt konkurrenzfähig, weil keine Fährgebühren und Wartezeiten anfallen. Aber auch der wechselseitige Austausch von Fachkräften wird sich belebend auf das Handwerk auswirken.
Die Schwerpunkte meines Berichts (s.Anlage) waren:
1. Im Zusammenhang mit der vom Landwirtschaftsministerium geplanten Änderung des LROP, in der das Ziel „Brücke als Regionallösung“ durch ein Ziel „Fährkonzept“ ersetzt werden soll, ist der Versuch, ein solches Fährkonzept zu erarbeiten auf einer Besprechung am 4. 6. 2024 im Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) gescheitert. So bleibt der perfide Griff in die politische Trickkiste, denn wenn der hohle Begriff „Fährkonzept“ vor dem Planfeststellungs-beschluss in das LROP aufgenommen würde, könnte die Elbbrücke nicht gebaut werden, weil die landesplanerische Grundlage fehlte.
2. Die online-petition von Ina Niederhoff war mit 6667 Mitzeichnungen erfolgreich und war deshalb Gegenstand der Sitzungen des Petitionsausschusses des Niedersächsischen Landtages am 22.5. und am 5.6.2024. In der Eingabe und im erläuternden Vortrag im Ausschuss bat Frau Niederhoff den Landtag, die Landesregierung zu veranlassen das „Fährkonzept“ nicht in das LROP aufzunehmen und vielmehr die Raumordnungsgesetze zu beachten. Diese verlangen, gleiche Lebensverhältnisse herzustellen, insbesondere die räumlichen Voraussetzungen für ein integriertes Verkehrssystem zu schaffen. Ein Fährkonzept erfüllt diese Forderung nicht. Die Einsenderin wurde über die Sach- und Rechtslage informiert. Diese Information war ging nicht auf die Bitte der Petentin ein, was wir als Missachtung der 6667 Mitzeichner empfunden haben.
Begleitung zur Anhörung im Petitionsausschuss
3. Nach Beantragung des Planfeststellungsbeschlusses für die Brücke bei Darchau / Neu Darchau durch die Lüneburger Kreisverwaltung am 30.4.2024 untersagte die Landrätin des Landkreises Lüchow-Dannenberg sowie der BM der Gemeinde Neu Darchau die Fortführung der Baumaßnahme, weil eine Ortsumgehung von Neu Darchau und Katemin nicht geplant sei. Damit verstießen beide gegen die Brückenvereinbarung von 2009 in der sich die Unterzeichner verpflichtet hatten, die Realisierung der Elbbrücke und der Ortsumfahrung Neu Darchau nach besten Kräften zu unterstützen. In der Brückenvereinbarung wird ausschließlich von einer Ortsumfahrung von Neu Darchau gesprochen, wie sie auch geplant wird. Landrat Böther hat die Untersagung deshalb zurückgewiesen
4. Zum Stand des Planfeststellungsverfahrens ist festzustellen, dass nach Auswertung der zahlreichen Einwendungen und Stellungnahmen und ihrer Beantwortung ein Erörterungstermin die Anhörungsphase abschließen wird. Ihr folgt das Feststellungsverfahren, das mit der Auslegung des Planfeststellungs-beschlusses endet. Nachdem der Planfeststellungsbeschluss Bestandskraft erlangt hat, folgt die Ausführungsplanung, an deren Ende der Kreistag des Landkreises Lüneburg über den Bau der Elbbrücke beschließen wird.
Die Schatzmeisterin Beate Wisniewski stellte den Kassenbericht vor, der zuvor von den Kassenprüfern geprüft worden war.
Als neue Kassenprüferin wurde Frau Eschment-Fromhage einstimmig gewählt.