Newsletter 15.12.24
1. Information der Freien Wähler
Zusammen mit Marko Puls und Marlon Suhrke habe ich am Donnerstag den Kreisvorstand der Freien Wähler über die Elbbrücke, den Stand der Planung und das weitere Vorgehen anhand einer vorbereiteten Mappe informiert. In sachlich freundlicher Atmosphäre gelang es uns unseren Gesprächspartnern viel Rüstzeug für die politische Diskussion im bevordstehenden Wahlkampf zu vermitteln.
2. Entschließungsantrag/ Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landes.
Am 24. Oktober 2024 stellte die AfD einen Entschließungsantrag zur Elbbrücke im Niedersächsischen Landtag (s. Anlage). Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtags (GBD) hat dazu eine Stellungnahme abgegeben (s. Anlage), die unsere 2. Vorsitzende Helga Dreyer zu kritischen Anmerkungen herausgefordert hat (s. Anlage). Offensichtlich ist auch der wissenschaftliche Dienst des Hauses nicht frei von Ideologie mit der bitteren Folge, dass Abgeordnete, die den Sachverhalt nicht kennen, falsch informiert werden.
3. Wo ein totes Pferd über die Brücke reitet (Blogjj)
Hans-Herbert Jenckel hat sich in seinem Blog mal wieder über die Elbbrücke ausgelassen und von angeblich explodierenden Kosten und mangelndem Geld für die Unterhaltung der Brücke gesprochen. Helga Dreyer hat ihm im Blog vehement widersprochen und folgende Fragen zu den Stellungnahmen zur Absicht von Frau Staudte das LROP zu ändern aufgeworfen:
a) sind die Einwendungen (wieviel sind es?) hierzu abgearbeitet worden? Wie ist das Ergebnis, verbleibt es bei der Änderungsabsicht oder wird diese Absicht fallengelassen??
Meiner Kenntnis nach hat bisher kein Einwender eine Antwort erhalten? Warum nicht?
Welche Gründe liegen dieser unüblichen Verzögerung zugrunde? Wann kann mit einer Antwort gerechnet werden?
b) Wann ist mit dem Entwurf des geänderten LROP zu rechnen?
c) Der Landkreis Lüneburg befindet sich im Brücken-Planungsverfahren zeitlich kurz vor dem Planfeststellungsbeschluss. Dieser würde die Änderung zum LROP-Ersatz „Fährkonzept“ ausschließen und das Absichtsverfahren der ML stoppen. Nach den Verwaltungsvorschriften zum ROG und zum NROG für die Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen wäre es aber möglich, eine befristete Untersagung der Fortführung der BrückenPlanung des Landkreises auszusprechen***
(***Das hätte dann allerdings eine sofortige gerichtliche Überprüfung im Eilverfahren zur Folge, was offensichtlich durch die Ministerin nicht erwünscht ist, denn dann würde das Ränkespiel auffliegen).
Dazu schweigt Herr Jenckel.
4. Frohe Weihnachten
Hier der Weihnachtsmann beim Studium des Planfeststellungsantrags für die Elbbrücke.
Ich wünsche alllen Mitgliedern ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes, gesundes und friedliches Jahr 2025