Newsletter 10.02.

  1.  SBU-Ausschuss

Im Ausschuss Betrieb Straßenbau und -unterhaltung des Kreistages wurde gestern (31.01.2024) zum Stand der Beantragung des Planfeststellungsverfahrens der Elbbrücke bei Darchau / Neu Darchau vorgetragen. Die reine Bauwerksplanung mit Plänen, Berechnungen, Nachweisen und Erläuterungen ist fertiggestellt. Im Baustein Landschaft und bei der FFH-Ausnahmeprüfung ist noch Einiges  offen und der Fachbeitrag Wasserrichtlinie liegt noch nicht in Gänze vor, so dass die Liste der Gutachten noch nicht vollständig ist.

Der Ausschuss hat beschlossen, dass der Betrieb Straßenbau und -unterhaltung den Antrag auf Planfeststellung einreicht, sobald alle Unterlagen vorliegen.

Außerdem hat der Ausschuss beschlossen, das Mehrjahresprogramm 2025 -2029 dem Land vorzulegen:

Sowohl die Förderung nach dem Niedersächsischen Gemeinde Verkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) als auch Eigenanteil des Landkreises wird in drei Jahresscheiben abgerufen werden, so dass sich die jährliche Belastung der Haushalte im üblichen Rahmen bewegen wird.

  1. Fusion

Auf Wunsch von Frau Niederhoff stimmte der Vorstand einer Fusion des Fördervereins Brücken bauen e.V. mit der Initiative „Mütter machen mobil“ zu. Damit sind die Brückenbefürworter noch breiter aufgestellt und werden nun die Planungen der Brücke durch die Kreisverwaltung gemeinsam begleiten und ihren Argumenten für die Brücke noch mehr Nachdruck verleihen.

  1. Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2024 werden im Februar von unserer Schatzmeisterin, Beate Wisniewski, eingezogen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Sohst

Newsletter 10.02.

1. Aktueller Stand der Finanzplanung

In seiner heutigen Sitzung hat der Ausschuss Betrieb Straßenbau und -unterhaltung (SBU) des Kreistages u.a. über Maßnahmen zum Straßen- und Brückenbau, die nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrs- Finanzierungsgesetz (N-GVFG) gefördert werden sollen, beraten. Das Bauvorhaben Elbbrücke Darchau / Neu Darchau (geplante Umsetzung 2027 – 2029) wurde mit   6 ja-Stimmen, 4 nein-Stimmen und zwei Enthaltungen fortgeschrieben.             (s. Anlage)

2. Auswertung der Stellungnahmen zum Antrag auf Planfeststellung

Der Antrag auf Planfeststellung war am 12. August 2024 ausgelegt worden, bis zum 7. November 2024 konnten Einwendungen und Stellungnahmen an die Planfeststellungsbehörde eingesandt werden. Es wurden 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und 161 Einwendungen von Privaten eingesandt.

Die von der Planfeststellngsbehörde beauftragte Rechtsanwaltskanzlei hat die Auswertung und Kategorisierung abgeschlossen. Die Generalplaner und die EGL haben begonnen, die Erwiderungen zu erarbeiten. Nach ersten Einschätzungen sind keine unüberwindbaren Einwendungen erhoben worden, so dass weder das Gesamtprojekt noch der Zeitplan in Frage gestellt sind.

Gleichwohl wurde mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vereinbart, dass eine ggf. erforderliche Anpassung der Projektkosten im 3. Quartal 2025 erfolgt, wenn im Laufe des Planfeststellungsverfahrens Planungsanpassungen erforderlich werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Sohst